Kreditkartenbetrug im Internet
Soforthilfe vom Fachanwalt
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Was tun bei Kreditkartenbetrug?
Schritt für Schritt handeln
Wenn Sie eine nicht autorisierte Kreditkartenzahlung bemerken, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Kreditkarte sofort sperren – z. B. über den Sperrnotruf 116 116.
- Buchungen reklamieren – Ihre Bank muss unautorisierte Zahlungen sofort erstatten.
- Anzeige bei der Polizei erstatten – auch wichtig für die Rückerstattung.
- Dokumentation sichern – Kontoauszüge, E-Mails, Kommunikation speichern.
- Kostenlose Ersteinschätzung anfordern – Unsere Anwälte prüfen Ihre Chancen.
Wichtig: Selbst wenn die Bank eine Rückzahlung ablehnt, lohnt sich rechtlicher Beistand – die Beweislast liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen.
Online-Check:
Kreditkartenbetrug melden & prüfen lassen
Jetzt handeln und kostenlose Ersteinschätzung sichern:
Unser Kreditkartenbetrug-Online-Check ist schnell, sicher und unkompliziert. Einfach Name, E-Mail und Telefonnummer angeben – danach erhalten Sie Zugang zu unserem geschützten Mandantenportal.
Ihre Vorteile:
- Kostenlose Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Sichere Übermittlung Ihrer Daten
- Keine Verpflichtung – aber maximale Klarheit
- Vertretung gegenüber Bank, Händler oder Zahlungsdienstleister möglich
Praxisbeispiel:
So helfen wir Mandanten konkret
Ein Mandant wurde nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug: Mehrere Abbuchungen aus dem Ausland, Gesamtschaden 2.800 €. Die Bank verweigerte die Rückerstattung – wir konnten die volle Erstattung durchsetzen.
Auch bei Datenlecks (z. B. bei Banken oder Onlinehändlern) setzen wir zusätzlich Schadensersatz nach DSGVO durch – wie z. B. 3.000 € vor dem LG München I.
FAQ's
Fragen zum Kreditkartenbetrug
Nein. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ohne Beleg haftet sie.
Maximal 13 Monate nach Kenntnis. Je früher, desto besser.
Nichts. Sie ist 100 % kostenlos und unverbindlich.
Vertrauen Sie der Kanzlei mit Erfahrung im Kreditkartenrecht
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Wir vertreten seit Jahren geschädigte Kreditkarteninhaber bundesweit.
Das sagen unsere Mandaten über uns:
-
Also, im Anfang war ich schon sehr skeptisch eine Kanzlei mit meiner Angelegenheit online zu beauftragen. Aber, nach Einreichen meiner Unterlagen nahm alles seinen Lauf. Ich kann nur allen, die in dieser Sache mitgewirkt haben, ein großes Kompliment machen. Es hat zwar etwas gedauert, aber schlussendlich kam es zu einem super Ergebnis.
Würde Dr. Stoll & Sauer ,wenn es sein muss, wieder in rechtlichen Angelegenheiten beauftragen.Harald Beyer -
Um es mit den Worten von Hans Rosenthal (ehemaliger TV-Moderator) zu sagen: „Das war spitze !“
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ist eine Kanzlei mit hervorragenden Juristen. Sie hat mich im Diesel-Skandal gegen die Volkswagen AG, einem der weltgrößten Autokonzerne mit Heerscharen von Rechtsanwälte und einer starken politischen Lobby, erfolgreich vertreten. Ihre Fachkompetenz, ihre Beharrlichkeit, ihr Durchsetzungsvermögen und ihr Engagement für ihre Mandanten verdienen das Prädikat „Sehr gut“. Die Sozietät geht komplexe Rechtsfragen und aufwendige Gerichts- und Zivilverfahren routiniert, hoch motiviert und zielgerichtet an, ohne die Effizienz ihrer Büroabläufe zu vernachlässigen. Sie verhilft ihren Mandanten zu ihrem Recht.
Ich kann diese Kanzlei mit ruhigem Gewissen jedermann weiterempfehlen.Hans-Peter Riekert -
Ich wurde in einem 3-jährigen Verfahren anwaltlich beraten und vertreten - dieses auf eine sehr professionelle Art und Weise entweder direkt per E-mail oder in persönlichen Gesprächen. Es gab keinerlei Verzögerungen oder Missverständnisse, auch mir als Laien in der Rechtsprechung wurde alle Schritte im Verfahren verständlich erklärt - eine Top Leistung, die ich immer wieder nutzen würde und von daher sehr gerne weiter empfehlen kann. Vielen Dank!
Hartmut Brodersen
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