Im Hintergrund Hände die ein Laptop bedienen. Im Vordergrund ein digitales Schloss

Facebook-Datenleck: BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz / Meta-Sammelklage eingereicht

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Betroffen?

Datenlecks: Wann ein Anwalt Ihnen zu Schadensersatz verhilft

Die Meldungen über Datenlecks, Spam-Mails und täuschend echt wirkende SMS verunsichern die Verbraucher. Cyberkriminelle nutzen Datenlecks für ihre Raubzüge aus. Doch es gibt gute Nachrichten: Die Rechtsprechung ist auf Seiten der Verbraucher. Vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gibt es mit einem sensationellen Urteil vom 4. Mai 2023 Rückenwind. Ist durch einen Datenschutz-Verstoß einem Verbraucher ein Schaden entstanden,  so steht ihm Schadensersatz zu, urteilten die Richter am EuGH (Az.: C-300/21).

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 zum Facebook-Datenleck im Sinne der Verbraucher entschieden(Az.: VI ZR 10/24). Aktuell hat am 9. Dezember 2024 der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta eine Facebook-Sammelklage auf den Weg gebracht. Anwälte unserer Kanzlei haben für den vzbv am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Meta-Sammelklage eingereicht. 

Nie war es für Opfer eines Datenlecks so leicht, an Schadensersatz heranzukommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Datenleck bei unzähligen Unternehmen: So kam es dazu

Im Juni 2021 wurde bekannt, dass zahllose Datensätze von Kunden großer Online-Shops ungeschützt im Internet standen – schuld soll eine schlecht gesicherte Softwareschnittstelle eines IT-Dienstleisters gewesen sein. Betroffen waren bekannte Namen wie OTTO, Media Markt, Idealo und Kaufland.

Das Datenleck ist durch einen unzulänglich gesicherten Händlerzugang des Gelsenkirchener IT-Dienstleisters Modern Solution entstanden. Kunden des Dienstleisters sind Händler, die ihre Produkte auf verschiedenen Online-Marktplätzen anbieten. Per Zufallsfund deckte ein IT-Spezialist die Lücke auf: Kunden von Modern Solution konnten auf dem Server des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden sowie die Transaktionen von deren Endkunden einsehen. Sensible Daten wie Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und sogar Bankverbindungen waren frei im Netz einsehbar – teilweise über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren.

Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die Betroffenen – das sind rund 700.000 Verbraucher. Nach Aussage des IT-Spezialisten habe es eine Verschlüsselung nicht gegeben. Noch dazu seien alte Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht worden. Dabei dürfen Kundendaten nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden oder so lange wie das Gesetz eine Aufbewahrungspflicht vorschreibt.

Unternehmen verletzen ihre Auskunftspflicht – Ihr Anspruch auf Schadensersatz

Nach der Entdeckung des Datenlecks wurden Betroffene nicht informiert – weder seitens des IT-Dienstleisters noch der einzelnen Plattformen. Bis heute warten betroffene Verbraucher auf die gemäß Art. 34 DSGVO gesetzlich geforderte Benachrichtigung. Solange Sie nicht von Ihrer Betroffenheit wissen, können Sie auch keine Gegenmaßnahmen ergreifen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen ein kostenloses Online-Formular zur Verfügung und prüfen Ihren individuellen Fall im Datenskandal.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Auffassung, dass die Verantwortlichen eine Auskunftspflicht ihren Kunden gegenüber haben, der sie allerdings nicht nachgekommen sind. Alleine durch die unterlassene Benachrichtigung haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz  das sieht die DSGVO in Art. 82 vor. Es besteht eine Pflichtverletzung gegenüber der Verbraucher.

Im Vordergrund ein Stapel Münzen und die Spitze eines Kugelschreibers. Im Hintergrund ein Taschenrechner

So machen Sie Ihre Ansprüche im Datenskandal geltend

  • 1. Kostenlose Ersteinschätzung nutzen

    Füllen Sie das Online-Formular aus und ermitteln, ob Sie vom großen Datenleck betroffen sind.

  • 2. Rechte durchsetzen

    Den Rest erledigen wir: Wir vertreten Sie im Rechtsstreit und machen Ihren Schadensersatzanspruch geltend.

  • 3. Geld erhalten

    Sie lehnen sich entspannt zurück und kassieren Schadensersatz.

Dr. Stoll & Sauer: Anwälte für Datenlecks

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