Facebook-Datenleck: BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz / Meta-Sammelklage eingereicht
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Datenleck bei unzähligen Unternehmen: So kam es dazu
Im Juni 2021 wurde bekannt, dass zahllose Datensätze von Kunden großer Online-Shops ungeschützt im Internet standen – schuld soll eine schlecht gesicherte Softwareschnittstelle eines IT-Dienstleisters gewesen sein. Betroffen waren bekannte Namen wie OTTO, Media Markt, Idealo und Kaufland.
Das Datenleck ist durch einen unzulänglich gesicherten Händlerzugang des Gelsenkirchener IT-Dienstleisters Modern Solution entstanden. Kunden des Dienstleisters sind Händler, die ihre Produkte auf verschiedenen Online-Marktplätzen anbieten. Per Zufallsfund deckte ein IT-Spezialist die Lücke auf: Kunden von Modern Solution konnten auf dem Server des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden sowie die Transaktionen von deren Endkunden einsehen. Sensible Daten wie Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und sogar Bankverbindungen waren frei im Netz einsehbar – teilweise über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren.
Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die Betroffenen – das sind rund 700.000 Verbraucher. Nach Aussage des IT-Spezialisten habe es eine Verschlüsselung nicht gegeben. Noch dazu seien alte Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht worden. Dabei dürfen Kundendaten nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden oder so lange wie das Gesetz eine Aufbewahrungspflicht vorschreibt.
Unternehmen verletzen ihre Auskunftspflicht – Ihr Anspruch auf Schadensersatz
Nach der Entdeckung des Datenlecks wurden Betroffene nicht informiert – weder seitens des IT-Dienstleisters noch der einzelnen Plattformen. Bis heute warten betroffene Verbraucher auf die gemäß Art. 34 DSGVO gesetzlich geforderte Benachrichtigung. Solange Sie nicht von Ihrer Betroffenheit wissen, können Sie auch keine Gegenmaßnahmen ergreifen. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen ein kostenloses Online-Formular zur Verfügung und prüfen Ihren individuellen Fall im Datenskandal.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der Auffassung, dass die Verantwortlichen eine Auskunftspflicht ihren Kunden gegenüber haben, der sie allerdings nicht nachgekommen sind. Alleine durch die unterlassene Benachrichtigung haben betroffene Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz – das sieht die DSGVO in Art. 82 vor. Es besteht eine Pflichtverletzung gegenüber der Verbraucher.
So machen Sie Ihre Ansprüche im Datenskandal geltend
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1. Kostenlose Ersteinschätzung nutzen
Füllen Sie das Online-Formular aus und ermitteln, ob Sie vom großen Datenleck betroffen sind.
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2. Rechte durchsetzen
Den Rest erledigen wir: Wir vertreten Sie im Rechtsstreit und machen Ihren Schadensersatzanspruch geltend.
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3. Geld erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück und kassieren Schadensersatz.
Dr. Stoll & Sauer: Anwälte für Datenlecks
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