Ein Stapel Kreditkarten auf denen ein offenes Vorhängeschloss liegt

Kreditkartenbetrug im Internet – Was tun?

  • Jemand hat sich Zugriff auf Ihre Kreditkarte verschafft?

  • Erfahrene Anwälte helfen

  • Schnell – sicher – unverbindlich

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Kreditkartenbetrug im Internet

Soforthilfe vom Fachanwalt

Kreditkartenbetrug im Internet nimmt rasant zu. Phishing, Datenlecks oder Social Engineering – die Täter agieren immer professioneller.

Wenn auf Ihrem Konto plötzlich unbekannte Abbuchungen auftauchen, ist schnelles Handeln gefragt. Nutzen Sie unseren Erstkontakt

Was tun bei Kreditkartenbetrug?

Schritt für Schritt handeln

Wenn Sie eine nicht autorisierte Kreditkartenzahlung bemerken, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Kreditkarte sofort sperren – z. B. über den Sperrnotruf 116 116.
  2. Buchungen reklamieren – Ihre Bank muss unautorisierte Zahlungen sofort erstatten.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten – auch wichtig für die Rückerstattung.
  4. Dokumentation sichern – Kontoauszüge, E-Mails, Kommunikation speichern.
  5. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern – Unsere Anwälte prüfen Ihre Chancen.

Wichtig: Selbst wenn die Bank eine Rückzahlung ablehnt, lohnt sich rechtlicher Beistand – die Beweislast liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen.

Ihre Rechte

Geld zurück trotz Kreditkartenbetrug

Der BGH und das BGB (§§ 675u, 675v, 675w) stärken Ihre Position als Verbraucher:

  • Die Bank muss jede nicht freigegebene Kreditkartenzahlung unverzüglich erstatten.
  • Die Haftung liegt nur dann bei Ihnen, wenn grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist.
  • Die Beweislast liegt ausdrücklich bei der Bank – nicht bei Ihnen.
Ein Paar das auf ein Laptop blickt. Die Frau hält eine Kreditkarte in der Hand, der Mann telefoniert

Nutzen Sie unseren Erstkontakt um Ihren Fall zu prüfen

Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt und wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Praxisbeispiel:

So wurde einem, Mandant konkret geholfen

Ein Mandant wurde nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug: Mehrere Abbuchungen aus dem Ausland, Gesamtschaden 2.800 €. Die Bank verweigerte die Rückerstattung – wir konnten die volle Erstattung durchsetzen.

Auch bei Datenlecks (z. B. bei Banken oder Onlinehändlern) setzen wir zusätzlich Schadensersatz nach DSGVO durch – wie z. B. 3.000 € vor dem LG München I.

eine Waage die in ein Digitalbild integriert ist.

FAQ's

Fragen zum Kreditkartenbetrug

Nein. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ohne Beleg haftet sie.

Maximal 13 Monate nach Kenntnis. Je früher, desto besser.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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