Kreditkartenbetrug im Internet
Soforthilfe vom Fachanwalt
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Was tun bei Kreditkartenbetrug?
Schritt für Schritt handeln
Wenn Sie eine nicht autorisierte Kreditkartenzahlung bemerken, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Kreditkarte sofort sperren – z. B. über den Sperrnotruf 116 116.
- Buchungen reklamieren – Ihre Bank muss unautorisierte Zahlungen sofort erstatten.
- Anzeige bei der Polizei erstatten – auch wichtig für die Rückerstattung.
- Dokumentation sichern – Kontoauszüge, E-Mails, Kommunikation speichern.
- Kostenlose Ersteinschätzung anfordern – Unsere Anwälte prüfen Ihre Chancen.
Wichtig: Selbst wenn die Bank eine Rückzahlung ablehnt, lohnt sich rechtlicher Beistand – die Beweislast liegt bei der Bank, nicht bei Ihnen.
Online-Check:
Kreditkartenbetrug melden & prüfen lassen
Jetzt handeln und kostenlose Ersteinschätzung sichern:
Unser Kreditkartenbetrug-Online-Check ist schnell, sicher und unkompliziert. Einfach Name, E-Mail und Telefonnummer angeben – danach erhalten Sie Zugang zu unserem geschützten Mandantenportal.
Ihre Vorteile:
- Kostenlose Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte
- Sichere Übermittlung Ihrer Daten
- Keine Verpflichtung – aber maximale Klarheit
- Vertretung gegenüber Bank, Händler oder Zahlungsdienstleister möglich
Praxisbeispiel:
So helfen wir Mandanten konkret
Ein Mandant wurde nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug: Mehrere Abbuchungen aus dem Ausland, Gesamtschaden 2.800 €. Die Bank verweigerte die Rückerstattung – wir konnten die volle Erstattung durchsetzen.
Auch bei Datenlecks (z. B. bei Banken oder Onlinehändlern) setzen wir zusätzlich Schadensersatz nach DSGVO durch – wie z. B. 3.000 € vor dem LG München I.
FAQ's
Fragen zum Kreditkartenbetrug
Nein. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ohne Beleg haftet sie.
Maximal 13 Monate nach Kenntnis. Je früher, desto besser.
Nichts. Sie ist 100 % kostenlos und unverbindlich.
Vertrauen Sie der Kanzlei mit Erfahrung im Kreditkartenrecht
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Wir vertreten seit Jahren geschädigte Kreditkarteninhaber bundesweit.
Das sagen unsere Mandaten über uns:
-
"Das Stoll & Sauer-Team war immer ansprechbar und hat vorzüglich beraten. Unbedingt empfehlenswert!!!"
Dieter Kaltenhäuser -
"Die Kanzlei wurde mir empfohlen. Wie sich herausstellte eine sehr gute Empfehlung. Ich wurde hervorragend beraten und vertreten. Zu erwähnen ist das beondere Engagement. Sehr zu empfehlen! Und bei Bedarf beauftrage ich sie gerne wieder."
Hans-Josef Schütz -
"Ich war jeder Zeit von der Rechtanwaltsgesellschaft Stoll & Sauer gut beraten und kompetent vertreten."
Hartwig Panzer
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