Ein Vertrag auf einem Klemmbrett. Person deutet mit dem Finger auf eine Stelle. Die andere mit dem Zeigefinger

Leasing-Abzocke: Unsere Anwälte an Ihrer Seite

VW Leasing: Rückgabe, Gutachten, Mehrkilometer und typische Probleme

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  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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Anwalt für Leasing

Abzocke beim VW-Leasing

VW Leasing ist für viele Verbraucher ein naheliegender Weg zum neuen Auto. Modelle wie Golf, Passat, Tiguan, T-Roc oder Fahrzeuge der ID.-Reihe werden häufig über feste Laufzeiten geleast und am Ende zurückgegeben. Genau dann beginnen oft die eigentlichen Konflikte: Mehrkilometer, Gebrauchsspuren, Gutachten und hohe Nachforderungen.

Typisch für VW Leasing ist weniger der eine große Einzelfall als die Summe vieler kleiner Beanstandungen. Kratzer, Felgenschäden, Abnutzung im Innenraum, Aufbereitungskosten oder technische Probleme können zusammen schnell zu einer spürbaren Belastung werden. Wer ein VW-Fahrzeug least, sollte deshalb vor allem die Rückgabe und die spätere Abrechnung im Blick haben. Gibt es Probleme dabei, stehen unsere Anwälte für VW-Leasing in der kostenlosen Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check parat. 

Dr. Stoll & Sauer: Anwälte für Probleme bei der Leasing-Rückgabe

VW Leasing Rückgabe: Worauf Kunden achten sollten

Die Rückgabe ist der wichtigste Moment im gesamten Leasingverhältnis. Wer unvorbereitet zum Termin erscheint, riskiert spätere Diskussionen über den Zustand des Fahrzeugs. Sinnvoll sind deshalb Fotos von Lack, Felgen, Stoßfängern, Scheiben, Innenraum und Kilometerstand. Auch das Rückgabeprotokoll sollte genau geprüft werden, weil es häufig die Grundlage späterer Forderungen bildet.

Gerade bei VW Leasing ist typisch, dass viele kleinere Positionen später wirtschaftlich ins Gewicht fallen. Entscheidend ist deshalb die Abgrenzung zwischen normaler Nutzung und einem Zustand, der tatsächlich kostenpflichtige Folgen haben soll.

Ein Schreibtisch hinter dem ein Mann sitzt und mit dem Kugelschreiber in der Hand auf einen Vertrag deutet, der auf dem Schreibtisch liegt. Darauf liegt ein Autoschlüssel

Mehrkilometer, Schäden und Nachforderungen bei VW Leasing

Ein besonders typisches Thema bei VW Leasing sind Mehrkilometer. Viele Fahrzeuge der Marke werden intensiv genutzt – für Arbeitswege, Familie, Reisen oder den Alltag. Wird die vereinbarte Laufleistung überschritten, kann das zu zusätzlichen Kosten führen.

Problematisch wird es vor allem dann, wenn Mehrkilometer nicht die einzige Position bleiben. Häufig kommen weitere Punkte hinzu, etwa Lackschäden, Felgenkratzer, Gebrauchsspuren im Innenraum, Aufbereitungskosten oder behauptete Wertminderungen. Gerade bei VW Leasing ist diese Konstellation typisch: nicht ein außergewöhnlicher Großschaden, sondern mehrere alltägliche Beanstandungen, die sich summieren.

Gutachten beim VW Leasing: normale Abnutzung oder Schaden?

Nach der Rückgabe wird der Fahrzeugzustand häufig begutachtet. Für Leasingnehmer ist dann entscheidend, ob nur normale Abnutzung vorliegt oder ein ersatzpflichtiger Schaden angenommen wird. Genau diese Abgrenzung ist in der Praxis oft der Kern des Problems.

Bei VW Leasing betrifft das häufig klassische Alltagsspuren: kleinere Kratzer, Felgenmacken, Abnutzung im Innenraum oder Spuren im Kofferraum. Solche Gebrauchsspuren sind bei einem über Jahre genutzten Fahrzeug nicht ungewöhnlich. Trotzdem können sie im Gutachten als wertrelevant eingestuft werden. Ein Gutachten ist aber keine unangreifbare Wahrheit, sondern eine fachliche Bewertung.

Leasing-Abzocke: Gericht auf Seiten der Verbraucher

Sie haben Ihr Leasingfahrzeug zurückgegeben und plötzlich flattert eine hohe Rechnung vom Leasinggeber ins Haus? Mit Positionen für Kratzer, Dellen und angebliche Reparaturen, die sich schnell auf mehrere tausend Euro summieren? Dann sollten Sie genau hinschauen. Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkt die Rechte der Verbraucher. Unser Geschäftsführer Christian Grotz erklärt den Sachverhalt.

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Rechtliche Einordnung beim VW Leasing

Juristisch wird der Kfz-Leasingvertrag nach eurer allgemeinen Leasing-Seite als gemischter Vertrag mit mietrechtlichem Schwerpunkt behandelt. Für die Frage, welche Schäden der Leasingnehmer bei Rückgabe tragen muss, greifen deshalb die Grundsätze des Mietrechts, insbesondere § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss der Nutzer nicht ersetzen. Normale Gebrauchsspuren sind also grundsätzlich Sache des Leasinggebers. 

Wichtig ist außerdem: Selbst wenn eine übermäßige Abnutzung vorliegt, ist nicht automatisch der volle Reparaturbetrag geschuldet. Nach eurer Seite kommt es rechtlich grundsätzlich auf den tatsächlichen Minderwert an; Reparaturkosten können allenfalls ein Anhaltspunkt sein. Zudem muss der Leasinggeber nachvollziehbar darlegen, welche Mängel über normalen Verschleiß hinausgehen und wie sich daraus die geforderte Summe ergibt. Pauschale Gutachten oder bloße Kostenlisten reichen dafür häufig nicht aus. 

Gerade für typische VW-Fälle ist das wichtig. Denn bei einer Schlussrechnung aus vielen kleinen Positionen sollte genau geprüft werden, ob wirklich übermäßige Abnutzung vorliegt oder ob normale Alltagsspuren unzulässig zu einem Schaden hochgerechnet wurden. 

Rechtsprechung setzt Leasinggebern bei der Rückgabe Grenzen

Die Rechtsprechung zeigt: Leasingnehmer müssen bei der Rückgabe nicht jede Beanstandung und nicht jede hohe Schlussrechnung widerspruchslos hinnehmen. Gerade bei der Abgrenzung zwischen normaler Gebrauchsspur und ersatzfähigem Schaden, bei der Berechnung des Minderwerts und bei der vertraglich geschuldeten Rückgabe haben Gerichte wichtige Leitlinien entwickelt. Das ist für VW-Leasing besonders relevant, weil hier häufig nicht ein großer Einzelschaden, sondern viele kleinere Positionen wie Kratzer, Felgenschäden, Mehrkilometer oder Aufbereitungskosten zusammenkommen.

  • OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2025 – Az. 6 U 84/24:
    Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass der Minderwert bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs nicht einfach aus addierten Reparaturkosten abgeleitet werden darf. Entscheidend ist vielmehr, welcher tatsächliche Wertverlust am Fahrzeug bei Rückgabe verbleibt. Für Leasingnehmer ist das wichtig, weil Leasinggeber in der Praxis häufig mit Werkstatt- oder Reparaturkosten argumentieren, obwohl rechtlich der reale Minderwert maßgeblich ist. Gerade bei VW-Leasingfällen mit mehreren kleineren Beanstandungen kann diese Linie sehr hilfreich sein.
  • OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 – Az. 6 U 9/23:
    In dieser Entscheidung betont das OLG Stuttgart, dass es bei der Rückgabe auf den vertraglich geschuldeten Zustand des Fahrzeugs ankommt. Im konkreten Fall ging es darum, dass das Leasingfahrzeug nicht mit dem geschuldeten Radsatz zurückgegeben wurde. Für die Praxis bedeutet das: Nicht jede Auseinandersetzung bei der Rückgabe dreht sich nur um Lack, Dellen oder Kratzer. Auch die Frage, ob das Fahrzeug vollständig und vertragsgemäß zurückgegeben wurde, kann entscheidend sein.
  • OLG München, Urteil vom 18.06.2020 – Az. 32 U 7119/19:
    Das OLG München hat bei einem im Fernabsatz geschlossenen Kilometer-Leasingvertrag entschieden, dass ein Widerruf wirksam sein kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Für Verbraucher ist das besonders relevant, wenn ein VW-Leasingvertrag online, per E-Mail oder telefonisch zustande gekommen ist. Dann lohnt sich eine Prüfung, ob neben Rückgabe- und Nachforderungsthemen auch Widerrufsfragen eine Rolle spielen.

Ergänzend stützt auch ältere Instanzrechtsprechung die Position von Leasingnehmern bei normalen Gebrauchsspuren und überhöhten Minderwertforderungen. So hat etwa das AG Osnabrück am 05.02.1999 (Az. 44 C 513/98) leichte Kratzer und oberflächliche Dellen als übliche Gebrauchsspuren eingeordnet. Das LG München I sah mit Urteil vom 09.10.1996 (Az. 15 S 9301/96) kleine Beulen als Teil normaler Nutzung an. Und das LG Frankfurt am Main stellte am 16.09.1997 (Az. 2/8 S 79/97) klar, dass bei mehreren kleineren Lackschäden nicht automatisch der volle Reparaturbetrag, sondern nur der tatsächliche Minderwert verlangt werden kann.

Unser Angebot bei Problemen mit VW-Leasing

Hohe Nachforderungen nach der Rückgabe, Streit über Gutachten, Diskussionen über Kratzer, Felgen oder Mehrkilometer: Genau in diesen Konstellationen setzt die Unterstützung von Dr. Stoll & Sauer an. Die Kanzlei bietet auf ihrer Leasing-Seite eine kostenlose Ersteinschätzung an und weist darauf hin, dass Leasing-Mängelprotokolle, Gutachten und Schlussabrechnungen rechtlich überprüft werden können. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob geltend gemachte Schäden überhaupt ersatzfähig sind, ob der angesetzte Minderwert nachvollziehbar berechnet wurde und ob der Leasinggeber normale Gebrauchsspuren unzulässig als Schaden bewertet.

Dr. Stoll & Sauer unterstützt Betroffene unter anderem bei folgenden Punkten:

  • Prüfung von Rückgabeprotokollen und Gutachten: Wurden Gebrauchsspuren zutreffend eingeordnet oder als Schaden überbewertet?
  • Kontrolle hoher Nachforderungen: Sind Minderwert, Aufbereitungskosten, Felgenschäden oder Innenraumschäden wirklich nachvollziehbar berechnet?
  • Einordnung von Mehrkilometer-Abrechnungen: Gerade bei VW-Fahrzeugen ist das ein klassischer Streitpunkt am Vertragsende.
  • Bewertung technischer Probleme und Rückrufe: Auch Mängel oder Nutzungseinschränkungen während der Laufzeit können für die rechtliche Bewertung relevant sein.
  • Korrespondenz mit Leasinggeber oder Autohaus: Die Kanzlei stellt auf ihrer Website ausdrücklich heraus, dass sie Betroffene dabei unterstützt und die Ansprüche rechtlich einordnet.
  • Kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check: So lässt sich schnell klären, ob sich ein Vorgehen gegen die Forderung lohnt.

Wer einen VW geleast hat und nach der Rückgabe mit einer hohen Abrechnung konfrontiert ist, sollte deshalb nicht vorschnell zahlen. Eine rechtliche Einordnung kann helfen, überhöhte Forderungen zu erkennen und die eigene Position besser einzuschätzen. Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check an.

VW Leasing bei Mängeln, Rückrufen und E-Modellen

Nicht jeder Konflikt beim VW Leasing entsteht erst am Ende der Laufzeit. Auch technische Probleme, Mängel oder Rückrufe können während des Vertrags rechtlich relevant werden. Das gilt sowohl für klassische Verbrenner als auch für Modelle der ID.-Reihe.

Solche Probleme können den Alltag mit dem Fahrzeug belasten und je nach Fall auch Einfluss auf die spätere Rückgabe oder Bewertung haben. Gerade bei einer Marke wie VW, die vom klassischen Kompaktwagen bis zum E-Auto eine breite Modellpalette abdeckt, treffen auf einer Leasingseite deshalb mehrere Problemfelder zusammen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check.

Leasing: Gespräch zwischen Verkäufer und Paar.

Probleme mit dem VW-Leasing? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Nein. Normale Gebrauchsspuren sind nach den auf eurer Leasing-Seite dargestellten Grundsätzen grundsätzlich nicht gesondert ersatzfähig. 

Bei Kilometerleasing können Mehrkilometer nach den vertraglichen Regelungen gesondert berechnet werden. Problematisch wird es oft dann, wenn weitere Positionen hinzukommen.

Ja. Gerade weil der Leasinggeber den Minderwert nachvollziehbar darlegen muss, lohnt sich eine Prüfung bei unklaren oder pauschalen Bewertungen. 

Weil sich häufig viele kleinere Positionen summieren, etwa Mehrkilometer, Gebrauchsspuren, Aufbereitungskosten und behaupteter Minderwert.

Wer nach der Rückgabe mit einem Gutachten, Mehrkilometern oder einer hohen Nachforderung konfrontiert ist, sollte die Abrechnung nicht vorschnell akzeptieren. Dr. Stoll & Sauer bietet hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check an und prüft, ob Nachforderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden können. 

Was unsere Mandanten sagen

  • Sehr zu empfehlen, fragen konnten immer am Telefon geklärt werden & man wurde steht’s auf dem laufenden gehalten.
    Meine Erwartungen wurden bezüglich meiner Klage zu 100% erfüllt.
    Ich kann diese Kanzlei wirklich nur empfehlen.
    Marc Hennessen
  • Wir sind sehr damit zufrieden wie Sie uns verteten haben. Von der Professionalitaet und dem hohen digitalen Standard Ihrer Kanzlei waren wir beeindruckt. Sie waren fuer unser Anliegen ein perfekter Partner.
    Gunter Meissler
  • Jederzeit würden meine Frau und ich die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weiterempfehlen. Wir fühlten uns bei jeglichen Rückfragen bestens aufgehoben und bekamen , wo es nötig war, stets fachliche Beratung.
    Über jedes Vorgehen wurden wir unterrichtet, sodass wir immer auf dem aktuellsten Stand waren.
    Um unsere absolute Zufriedenheit zum Ausdruck zu bringen bleiben uns nicht viele Möglichkeiten, als die, vielmals "Danke" zu sagen.
    Karin u. Siegfried Dingfeld

Ihre Anwälte beim VW-Leasing

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Frauke Brar Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin

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