Unsere Anwälte holen Ihr Geld von der Rürup-Rente zurück
Rürup-Rente-Widerruf: Ihre Chance zur Rückabwicklung
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Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – Was bedeutet der mögliche Widerruf für Verbraucher mit Rürup-Vertrag?
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2024 unterstrichen, dass Versicherungsnehmer das Recht haben, Rückabwicklungsansprüche aus einem fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungsvertrag geltend zu machen. Der konkrete Fall betraf eine Versicherungsnehmerin, die gegen die mangelhafte Aufklärung und fehlende Widerrufsbelehrung ihrer Rürup-Rente vorgegangen war. Nach jahrelangem Rechtsstreit gaben ihr die höchsten Richter nun recht. Der Vertrag zur Rürup-Rente kann widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Kläger erhält ihr Geld zurück.
Auch die Vorinstanzen, wie das Oberlandesgericht, hatten bereits zugunsten der Versicherungsnehmerin geurteilt. Doch der BGH bestätigte nun endgültig, dass Verträge mit formellen Mängeln rückabgewickelt werden können, wenn eine korrekte Widerrufsbelehrung gefehlt hat.
BGH bestätigt:
Rürup-Renten aus 2008–2010 weiterhin erfolgreich widerrufbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2023 und Anfang 2024 in zwei Entscheidungen bestätigt, dass Rürup-Rentenverträge noch viele Jahre nach Abschluss erfolgreich widerrufen und damit rückabgewickelt werden können. Betroffen sind insbesondere Verträge der Jahre 2008-2010: Die meisten Versicherer haben in dieser Zeit, teilweise auch noch danach, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In den vor dem BGH verhandelten Fällen ging es um Verträge der Allianz (Az. IV ZR 40/22) und der Generali (Urteil vom 24.01.2024, Az. IV ZR 306/22).
Dies bedeutet: Wenn auch Sie eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben und der Meinung sind, dass Ihr Vertrag nicht korrekt abgewickelt wurde, können Sie unter Umständen von diesem Urteil profitieren. Die Chancen auf Widerruf der Rürup-Rente stehen gut.
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BGH erleichtert Möglichkeiten zur Rückabwicklung
In drei Schritten Rürup-Vertrag widerrufen
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1. Kostenlose Ersteinschätzung
Füllen Sie unser Online-Formular aus. Teilen Sie uns Informationen zu Ihrem Rürup-Rentenvertrag mit. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, Ihre Beiträge zur Rürup-Rente zurückzufordern.
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2. Ihr Recht durchsetzen
Sie erteilen uns ein Mandat. Um den Rest kümmern wir uns.
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3. Recht bekommen
Sie lehnen sich entspannt zurück und freuen sich darüber, Ihre Beiträge zur Rürup-Rente abzugsfrei und verzinst zurückzuerhalten.
Was ist die Rürup-Rente? Eine kurze Einführung vor dem Widerruf
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorgeform eingeführt. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie zeichnet sich durch steuerliche Vorteile während der Ansparphase aus und wurde für viele als attraktive Vorsorgeoption beworben.
Vorteile der Rürup-Rente:
- Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
- Lebenslange Rente ab Renteneintritt.
- Insolvenzsichere Altersvorsorge, nicht pfändbar.
Nachteile der Rürup-Rente:
- Einmal eingezahlte Beiträge können nicht mehr ausgezahlt werden.
- Rente wird in voller Höhe versteuert.
- Flexibilität ist stark eingeschränkt, keine Kapitalauszahlung möglich.
Gerade der letzte Punkt, die eingeschränkte Flexibilität, hat bei vielen Verbrauchern zu Unzufriedenheit geführt. Hinzu kommt, dass bei vielen Verträgen die Aufklärung und Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Hier setzt die aktuelle Entscheidung des BGH an, um Verbrauchern eine Möglichkeit zur Rückabwicklung zu eröffnen. Der Widerruf der Basisrente von Rürup-Verträgen ist möglich und sollte von einem Anwalt für Versicherungsrecht überprüft werden.
Widerruf Rürup-Rente: Für wen sind diese Entscheidungen besonders relevant?
Die Entscheidungen des BGH betreffen insbesondere diejenigen, die eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben. Vor allem für Freiberufler und Selbstständige war die Rente gedacht. Viele dieser Verträge sind durch komplexe Fondsmodelle geprägt, die oft hohe Kosten und Risiken mit sich bringen. Falls auch Sie eine solche Versicherung besitzen und Zweifel an der Widerspruchsbelehrung oder an den Vertragsbedingungen haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen ebenfalls Rückabwicklungsansprüche zustehen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten und der Vertrag ohne Verluste aufgehoben wird. Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen 2008 und 2010 abgeschlossen worden.
Dr. Stoll & Sauer hilft Ihnen bei Rückabwicklung
Widerrufsjoker bei Rürup-Rente ziehen
Mit den Entscheidungen des BGH gibt es nun eine klare rechtliche Grundlage, um Verträge zur fondsgebundenen Rürup-Rente rückabzuwickeln. Doch jeder Fall ist individuell, und die genauen Erfolgsaussichten hängen von den jeweiligen Vertragsdetails ab.
Unsere Kanzlei Dr. Stoll & Sauer unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bietet Ihnen eine unverbindliche kostenlose Ersteinschätzung an. Nutzen Sie unseren Online-Check, um herauszufinden, ob auch Sie Anspruch auf Rückabwicklung haben. Unsere erfahrenen Fachanwälte setzen sich für Ihre Interessen ein. Lassen Sie uns jetzt gemeinsam Ihren Klageweg prüfen!
Warum Dr. Stoll & Sauer bei Widerruf und Rückabwicklung der Rürup-Rente?
Insbesondere wenn es um den Widerruf und die Rückabwicklung der Rürup-Rente geht, ist professionelle Unterstützung gefragt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich auf diesem Gebiet als kompetenter Ansprechpartner etabliert.
- Erfahrung und Expertise: Wir haben langjährige Erfahrung in der Verbraucherrechtsprechung und kennen die Details rund um Versicherungsverträge und Rückabwicklungsansprüche.
- Erfolgsbilanz: Unsere Kanzlei hat bereits in vielen Fällen erfolgreich Rückabwicklungen durchgesetzt.
- Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.
Benötigen Sie eine Beratung in anderen Rechtsgebieten? In unserer Kanzlei finden Sie unter anderem Anwälte für Internetrecht, Anwälte für Verkehrsrecht und Anwälte für Arbeitsrecht.
Fragen und Antworten zum Widerruf der Rürup-Rente
Die beiden Begriffe bedeuten dasselbe. Der korrekte Ausdruck für die im Jahr 2005 eingeführte private Altersvorsorge ist „Basisrente“. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff „Rürup-Rente“ etabliert, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Hans-Adalbert (Bert) Rürup, der entscheidend an der Entwicklung dieser Vorsorgeform mitgewirkt hat
Rürup war Mitglied der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die 2002 unter der Regierung von Gerhard Schröder ins Leben gerufen wurde. Diese Kommission wurde in den Medien als „Rürup-Kommission“ bekannt, wodurch sich der Name auch für die Altersvorsorge durchsetzte.
Das Modell ähnelt im Wesentlichen der Funktionsweise der gesetzlichen Rente. Es ist steuerlich optimiert und staatlich gefördert, setzt jedoch voraus, dass über die gesamte Dauer des Erwerbslebens eingezahlt wird. Ein vorzeitiger Ausstieg ist daher, wie bei der gesetzlichen Rente, nicht vorgesehen. Falls Sie dennoch kündigen möchten, bleibt lediglich der Widerruf als mögliche Option. Hier geht es dann vor allem darum, dass die Widerrufsbelehrung des Vertrags nichtig ist. Wir prüfen gerne, ob dies in Ihrem Fall so ist.
Um Ihr Geld zurückzuerhalten, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit des Widerrufs. In diesem Fall können Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückfordern. Eine einseitige Kündigung des Rürup-Vertrags ist leider nicht möglich. Das liegt daran, dass die Rürup-Rente wie die gesetzliches Rentenversicherung funktioniert und da kann auch niemand aussteigen. Der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen. Gerne informieren wir Sie in einer kostenlosen Erstberatung wie das genau funktioniert.
Die Dauer der Durchsetzung kann von Fall zu Fall variieren. Vor allem das Verhalten der Gegenseite und die Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Gerichts sind von entscheidender Bedeutung.
Ihr Fachanwalt im Versicherungsrecht
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Philipp Niephaus
- Rechtsanwalt