Tesla Skandal nach Softwareupdate
Tesla reduziert Akkukapazität – Wir helfen betroffenen E-Auto-Käufern
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Vorwurf:
Tesla reduziert Akku Reichweite nach Softwareupdate
Ein viel diskutiertes Thema von E-Autos ist die Reichweite der Batterie. Wer alle 150 Kilometer an eine Ladestation muss, ist in seiner Mobilität enorm eingeschränkt. Das Unternehmen Tesla hingegen hat schon früh auf hohe Reichweiten seiner Fahrzeuge gesetzt. Doch jetzt stellt sich heraus, dass Tesla die Reichweite von Modellen mit einem Software-Update ohne Wissen der Kunden reduziert hat. Ein Gericht in Norwegen hat Tesla im Mai 2021 aufgrund dieser Manipulation in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt. 30 Verbraucher können jeweils mit 13.313 Euro rechnen.
Auch wir, die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, haben bereits eine erste Klage gegen Tesla im Reichweiten-Skandal am Landgericht Offenburg eingereicht.
Erste Berichte bereits im Jahr 2019
Das Magazin Electrek berichtete im Jahr 2019 über Tesla-Kunden, die innerhalb kurzer Zeit einen erheblichen Rückgang der Reichweite der Batterie festgestellt hatten. Zudem soll sich auch die Ladezeit verlängert haben. Ursächlich dafür war offensichtlich ein Software-Update.
„Mein 2014er Modell S 85 hatte bis zum 13. Mai 2019 eine Nennreichweite von 247 Meilen. Jetzt nach dem nächsten Update sank sie weiter auf 217 Meilen. Dies ist ein Rückgang von 11 Prozent in fünf Wochen“, schimpfte David Rasmussen gegenüber dem Magazin.
Rasmussen hat die Reduzierung der Reichweite seiner Tesla-Batterie für das Magazin Electrek eindrucksvoll dokumentiert:
Welche Tesla-Modelle sind bisher betroffen?
Aufgefallen vom Reichweiten-Skandal sind bisher die Fahrzeuge „Model S“ und „Model X“ mit 85-kWh-Akkupacks. Bei diesen Modellen ist es in den USA nach einem Software-Update zur massiven Verringerung der Reichweite gekommen.
Unsere Tesla-Experten gehen jedoch davon aus, dass auch bei weiteren Modellen des US-Herstellers die Reichweite durch Software-Updates heimlich gedrosselt werden könnte.
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Gut zu wissen!
Häufig gestellte Fragen
Wurde der Tesla als Neuwagen von einem Händler bzw. bei Tesla direkt gekauft und ist die zweijährige Gewährleistungsfrist nach Übergabe noch nicht abgelaufen, kann die Neulieferung eines aktuellen Modells verlangt werden. In diesem Fall muss das alte Tesla-Modell zurückgegeben werden. Im Abgasskandal von VW hat sich der Bundesgerichtshof in vergleichbarer Konstellation positiv geäußert. Die Reduzierung der Reichweite stellt aus unserer Sicht einen Sachmangel dar. Der Clou ist, dass für das alte Fahrzeug und die gefahrenen Kilometer keine Nutzungsentschädigung bezahlt werden muss. Man ist also jahrelang kostenlos gefahren.
Sowohl gegenüber Tesla als Hersteller als auch gegenüber dem Händler kann die Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Es muss der Kaufpreis zurückgezahlt werden. Bisher nimmt die Rechtsprechung noch an, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist. Die Frage, ob überhaupt eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist, muss aber noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden, dem diese Frage vorliegt.
Ihr Tesla muss jedoch nicht zwingend zurückgegeben werden. Aufgrund der Manipulation hat das Fahrzeug mit Sicherheit einen Minderwert, den Sie geltend machen können. Wir als Kanzlei haben bereits im Abgasskandal zahlreiche Urteile erstritten, in denen 25 % als Minderung gewährt wurden. Sie können also ihr Fahrzeug behalten und erhalten einen großen Teil Ihres Kaufpreises zurück.
Neben all diesen Varianten lassen wir feststellen, dass Tesla Schadensersatz schuldet. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Schäden, die durch eine Stilllegung oder durch sonstige Maßnahmen entstehen, abgedeckt sind. So sichern wir Ihre Ansprüche auch vor einer möglichen Verjährung.
Wir setzen Ihre Rechte ohne jedes Kostenrisiko durch. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sorgen wir dafür, dass Ihr Versicherer die Kosten des Verfahrens übernimmt. Sie müssen dann unter Umständen lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Dr. Stoll & Sauer
Eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal
Schon im Abgasskandal hat unsere Kanzlei bereits unzählige Mandanten erfolgreich vertreten. Tausende Vergleiche und Urteile zu Gunsten unserer Mandanten sprechen für sich. Und: Die Inhaber unserer Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, haben die Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern mit angeführt und für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen Euro Vergleich ausgehandelt.
Wir haben gezeigt, dass Rechte nicht nur für Konzerne wie VW und Daimler gelten, sondern auch für die Kunden. Deshalb raten wir Ihnen: Lassen Sie sich auch nicht von Tesla täuschen und machen Sie Ihre Rechte vor Gericht geltend. Wir holen Ihr Geld zurück!