Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Kanzleien berichten von abgelehnten Deckungszusagen und unzulässiger „Beratung“

Anwaltskammer schlägt Alarm: Rechtsschutzversicherer sollen Mandate beeinflussen

05.03.2026

Rechtsschutzversicherer greifen nach einer aktuellen Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zunehmend in Mandate ein, raten Versicherungsnehmern von Klagen ab und bieten teils Abstandszahlungen an, damit Ansprüche nicht weiterverfolgt werden. Die BRAK hat die Ergebnisse einer entsprechenden Umfrage am 29. Januar 2026 veröffentlicht; die Befragung lief vom 30. Oktober 2025 bis 5. Januar 2026. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer macht diese Erfahrungen in der Praxis ebenfalls: Deckungszusagen werden abgelehnt oder verzögert, Mandanten werden entmutigt – obwohl durchaus Erfolgsaussichten bestehen. Aus Sicht der Verbraucherkanzlei ist das problematisch für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Dr. Stoll & Sauer vertritt Mandanten in allen relevanten Rechtsgebiete wie Verbraucherschutz, IT-Recht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht sowie Energierecht und bietet je nach Thema eine kostenlose Ersteinschätzung im Online-Check an.


 

Kanzlei Lahr

Worum geht es genau bei der BRAK-Umfrage?

Die BRAK wollte mit der Umfrage klären, wie häufig Rechtsschutzversicherer auf Versicherungsnehmer einwirken, bevor oder nachdem ein Mandat erteilt wurde. Hintergrund sind Berichte, wonach Versicherer nicht nur über Kosten entscheiden, sondern inhaltlich „steuern“: durch Klageabraten, durch Bewertungen von Erfolgsaussichten oder durch finanzielle Anreize, die Rechtsverfolgung zu beenden. 

Dr. Stoll & Sauer beobachtet in verschiedenen verbraucherrelevanten Rechtsgebieten, dass diese Praktiken die Rechtsdurchsetzung erschweren – etwa im Datenschutzrecht (DSGVO), im Bank- und Versicherungsrecht, im Verkehrsrecht (Auto/Kaufrecht), im Energie- und Wärmerecht (Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Fernwärme) sowie bei weiteren typischen Verbraucherstreitigkeiten.

Was die BRAK-Umfrage zeigt

Nach Angaben der BRAK wurde die Umfrage 7.070-mal aufgerufen und 5.935-mal vollständig beantwortet. Besonders relevant sind diese Befunde:

  • 42,03 % der teilnehmenden Anwälte berichten, Mandanten seien bereits vor Mandatserteilung von ihrer Rechtsschutzversicherung „beraten“ oder „vertreten“ worden.
  • 12,58 % der Teilnehmer kennen Fälle, in denen Rechtsschutzversicherer Abstandszahlungen angeboten haben, um Mandatserteilung oder -fortführung zu verhindern.
  • In den bekannten Abstandszahlungsfällen wurde häufig auch inhaltlich zu Erfolgsaussichten „beraten“ (BRAK: rund 40 %).
  • Abstandszahlungen wurden laut BRAK besonders häufig bei Ordnungswidrigkeitsverfahren berichtet (rund 58 %). 

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Thema

Warum das für Verbraucher heikel ist

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ergeben sich für Versicherungsnehmer drei zentrale Risiken:

  • Druck statt unabhängiger Interessenvertretung: Wenn Versicherer Erfolgsaussichten bewerten und von Klagen abraten, droht eine interessengeleitete „Lenkung“ – Kostensenkung statt Rechtsdurchsetzung. Die BRAK betont, unabhängiger Rechtsrat sei von Versicherern nicht zu erwarten.
  • Zeitverlust durch verzögerte Deckungsentscheidungen: Wer lange auf Deckung warten muss, riskiert Fristprobleme oder wird faktisch zermürbt. Wie folgenschwer eine verzögerte Ablehnung sein kann, zeigt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 04.02.2026 (Az. 5 U 37/25): Dort hatte eine späte Reaktion auf die Deckungsanfrage erhebliche Konsequenzen.
  • „Abkaufen“ der Rechtsverfolgung: Abstandszahlungen können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nie gerichtlich geklärt werden – obwohl die Rechtslage eine Klage tragen könnte. 

Rechtlicher Rahmen: Was dürfen Rechtsschutzversicherer – und was nicht?

  • Freie Anwaltswahl: Versicherungsnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen (§ 127 VVG).
  • Interessenkonflikte im RDG: In der Debatte um eine Ausweitung der Versicherer-Rolle verweist die Anwaltschaft auf § 4 RDG (Unvereinbarkeit/Interessenkollision). Auch das Anwaltsblatt ordnet dies als zentrale Schranke für außergerichtliche „Versicherer-Rechtsberatung“ ein.
  • Politische Diskussion: Ein bayerischer Vorstoß, Rechtsschutzversicherern außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen, stieß 2025 auf deutliche Kritik der BRAK. 

Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer

Die BRAK-Umfrage bestätigt, was viele Kanzleien im Alltag erleben: Rechtsschutzversicherungen entscheiden nicht nur über Kosten, sondern beeinflussen zunehmend das „Ob“ und „Wie“ der Rechtsverfolgung. Für Verbraucher ist entscheidend, sich nicht entmutigen zu lassen und die Erfolgsaussichten unabhängig prüfen zu lassen – gerade dann, wenn eine Deckung abgelehnt wird oder der Versicherer von einer Klage abrät.

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