Kernaussagen aus dem Plusminus-Beitrag „Dieselskandal und kein Ende“
- Plusminus macht am Beispiel eines 78-jährigen VW-Polo-Fahrers deutlich, wie einschneidend eine mögliche Stilllegung für den Alltag wäre: Arzttermine, Einkäufe und Mobilität würden für viele Betroffene zum Problem. Der Beitrag zeigt zudem die Lage vieler Halter, die ihr Fahrzeug in dem Glauben gekauft haben, ein sparsames und umweltfreundliches Auto zu fahren – und nun fürchten, dass das Auto „zum Sorgenkind“ wird.
- An der Technischen Universität Dresden erläutert Plusminus den technischen Hintergrund: Moderne Diesel reduzieren Stickoxide über die Abgasrückführung. Diese arbeitet jedoch nicht in jedem Temperaturbereich gleich, sondern wird softwaregesteuert abhängig von Außentemperaturen gedrosselt (Thermofenster). Volkswagen verweist im Beitrag darauf, eine Anpassung der Abgasrückführung könne aus technischen Gründen notwendig sein, um Motorschäden zu vermeiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt wird mit der Einschätzung zitiert, die Abgasrückführung könne „aus physikalischen Gründen nicht in allen Fahrsituationen und Umgebungsbedingungen gleichermaßen angewendet werden“.
- Dem stellt der Beitrag die rechtliche Bewertung gegenüber: Beim Motor EA189 in der streitigen Ausprägung sei das Thermofenster unzulässig, so Plusminus unter Hinweis auf das Urteil des OVG Schleswig-Holstein. Nach Darstellung der Sendung ist das letzte Wort prozessual noch nicht gesprochen: Das KBA hat gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung über den weiteren Fortgang könne in den kommenden Monaten fallen.
- Im Beitrag kommt Christian Grotz, Geschäftsführer von Dr. Stoll & Sauer, zur Staatshaftung zu Wort. Er erläutert den Ansatz vieler Betroffener, Ansprüche gegen den Staat zu prüfen, wenn der Hersteller sich auf die behördliche Freigabe beruft:
„Problem ist, dass gegen den Hersteller kein Anspruch besteht, weil der hat sich ja das Update freigeben lassen durch das Kraftfahrtbundesamt, hat quasi einen Stempel bekommen, dass es zulässig ist. Und aus unserer Sicht bleibt hier noch wirklich der Staat, der aus unserer Sicht auch dafür haften muss.“
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Juristische Tragweite: OVG Schleswig als Wendepunkt – BGH als Maßstab für Staatshaftung
Die zentrale juristische Grundlage ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23). Das Gericht hat nach seiner Pressemitteilung die Freigabe des EA189-Software-Updates durch das KBA als rechtswidrig bewertet und festgehalten, das Update habe „zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“ enthalten. Zugleich betont das OVG den Handlungsdruck: Das KBA sei verpflichtet, Volkswagen „umgehend aufzufordern“, innerhalb eines angemessenen Zeitraums „alle geeigneten Abhilfemaßnahmen“ zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit geltendem Recht herzustellen.
Für Verbraucher ist das von hoher Bedeutung, weil die Annahme „Update erledigt“ damit rechtlich erschüttert ist. Wenn wirksame Abhilfe nicht verfügbar ist oder nicht rechtzeitig umgesetzt wird, kann das – je nach behördlichem Vorgehen – zu erneuten Rückrufen, Nutzungseinschränkungen und im Extremfall zu Betriebsbeschränkungen bis hin zur Stilllegung führen.
BGH-Rechtsprechung der Maßstab
Für die Staatshaftung ist zugleich die BGH-Rechtsprechung der Maßstab. Der Bundesgerichtshof hat unionsrechtliche Staatshaftung im Dieselkomplex in der damals entschiedenen Konstellation mit Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. III ZR 87/21) abgelehnt. Der BGH stellte dabei auch auf die damalige Lage ab, in der eine Stilllegung nicht konkret greifbar war: „Sein Fahrzeug ist zugelassen und die Betriebserlaubnis nicht wieder entzogen worden.“ Außerdem komme allenfalls die „bloße – hier aber nicht als konkret und ernstlich drohend dargelegten – Gefahr einer Betriebsuntersagung“ in Betracht.
Dr. Stoll & Sauer bewertet die Ausgangslage heute als deutlich verändert: Mit dem OVG-Urteil (4 LB 36/23) liegt eine obergerichtliche verwaltungsrechtliche Bewertung vor, die die KBA-Freigabe als rechtswidrig einordnet und einen konkreten behördlichen Handlungsauftrag zur wirksamen Abhilfe betont. Damit rückt das Stilllegungsrisiko aus Sicht der Kanzlei aus dem Bereich des rein Hypothetischen näher an die Praxis – genau diese Entwicklung arbeitet Plusminus in „Dieselskandal und kein Ende“ am 8. April 2026 heraus.
Was Betroffene im VW-Abgasskandal jetzt tun können
Ein Abwarten, was nun passiert, kann aber gefährlich sein. Auch Ansprüche gegen den Staat können verjähren. Die Updates wurden bereits ab 2016 durch das KBA freigegeben und im Anschluss auf die Fahrzeuge aufgespielt. Betroffene sollten daher zeitnah prüfen lassen, ob im konkreten Fall Handlungsbedarf besteht. Die Verjährung könnte daher noch im Laufe dieses Jahres eintreten.
Weitere Hintergründe, rechtliche Einordnung und das Vorgehen der Kanzlei werden auf der Website „Staatshaftung VW EA189“ dargestellt. Betroffene können ihre Situation zudem kostenlos über den Staatshaftungs-Online-Check prüfen lassen, um die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage im Einzelfall einschätzen zu lassen.