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Dr. Stoll & Sauer erwartet Grundsatzentscheidungen
Corona-Soforthilfe: VGH Baden-Württemberg verhandelt in zwei Musterterminen

In mehreren Musterverfahren am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entscheidet sich, ob tausende Unternehmen ihre Corona-Soforthilfen behalten dürfen oder Rückzahlungen leisten müssen. Am 2. und 7. Oktober 2025 werden in Mannheim insgesamt sechs Verfahren zur Rückforderung der Hilfen verhandelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit zwei Fällen vertreten – beide konnten bereits in der ersten Instanz vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Karlsruhe erfolgreich abgeschlossen werden. Wann die Urteile verkündet werden, ist noch offen. Die Kanzlei bietet nach wie vor eine Ersteinschätzung im Corona-Soforthilfe-Online-Check an und hat bisher über 3000 Beratungen durchgeführt. Oftmals sind die Rückforderungsbescheide nicht korrekt. Das sollte von Fachanwälten überprüft werden. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei. 

Corona-Soforthilfe, Straßenschild
Corona-Hilfe bereitet viele Probleme

Corona-Soforthilfe wird für viele Unternehmen zum Albtraum

Die Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als schnelle Unterstützung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt. Ursprünglich war von einer Rückzahlung keine Rede. Ab 2023 begannen jedoch zahlreiche Bundesländer, Rückforderungsbescheide zu verschicken. Allein in Baden-Württemberg sind über 1.400 Verfahren anhängig, 1.200 davon ruhen und warten auf die Entscheidung des VGH. Viele Verwaltungsgerichte sehen die Rückforderungen kritisch, weil die Zwecke der Hilfen in den Bescheiden unklar formuliert waren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit den zwei nachfolgenden Verfahren am VGH beteiligt: 

VG Stuttgart – Urteil vom 14. Dezember 2023, Az. 15 K 7121/23

In diesem Fall hatte ein mittelständisches Unternehmen einen Corona-Soforthilfe-Zuschuss in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Die Landesverwaltung forderte eine Rückzahlung mit dem Argument, die Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte den Widerrufs- und Erstattungsbescheid sowie einen Widerspruchsbescheid der L-Bank für rechtswidrig. Die Begründung: Der Zweck der Soforthilfe sei unklar formuliert gewesen, weshalb der Bewilligungsbescheid nicht nachträglich wegen einer Zweckverfehlung widerrufen werden könne.

VG Karlsruhe – Urteil vom 20. Februar 2024, Az. 14 K 2955/23

In Karlsruhe war ein Unternehmen mit einem Rückforderungsbescheid konfrontiert, der auf angebliche Pflichtverletzungen bei der Verwendung der Mittel abzielte. Das Verwaltungsgericht erklärte den Bescheid für unwirksam: Die Soforthilfe sei pauschal und unbürokratisch gewährt worden, der Zweck jedoch nur vage definiert. Im Urteil wird darauf abgestellt, dass eine nachträgliche Zweckbindung unzulässig sei und sich der Widerruf nicht (nur) auf den Aspekt „Liquiditätsengpass“ stützen dürfe.

Weitere Erfolge: Besonders bedeutsam: In Meiningen, Thüringen, ist ein Urteil rechtskräftig (Az.: 8 K 142/23 Me). Dort hatte die Aufbaubank eine Zweckentfremdung geltend gemacht, der das Gericht jedoch nicht folgte – und es wurde keine Beschwerde eingelegt.

Ersteinschätzung zur Corona-Soforthilfe direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell und sicher. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Bereits an dieser Stelle wollen wir transparent über mögliche Kosten aufklären: Wir werden stets zunächst eine kostenfreie Vorprüfung durchführen. In diesem Rahmen werden wir anhand Ihrer Angaben überprüfen, ob eine tiefergehende Prüfung oder eine weitere Tätigkeit überhaupt sinnvoll ist. Sollte unsere Vorprüfung ergeben, dass keine Erfolgsaussichten in Ihrem Falle gegeben sind, so werden wir Ihnen dies mitteilen und das Mandat kostenfrei beenden. 

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine tiefergehende Prüfung Ihres Falls notwendig und sinnvoll ist, um abschließend Ihre rechtlichen Optionen einschätzen zu können, so werden wir Ihnen dies per E-Mail mitteilen. In diesem Rahmen werden wir Ihnen eine kostenpflichtige Erstberatung zum Preis von € 249,90 anbieten. Wenn Sie diese wünschen, können Sie uns damit beauftragen. Wir prüfen dann individuell für Ihren Fall, welche rechtlichen Optionen bestehen. Das Ergebnis werden wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen. Gerne beantworten wir dazu Rückfragen, auch telefonisch.

Wir möchten kurz erläutern, warum wir die Erstberatung im Bereich der Corona-Hilfen nicht weiter kostenfrei erbringen können. Inzwischen sind die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen derart komplex, dass eine intensive Befassung mit Ihrem Fall zwingend erfolgen muss:

  • Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Förderstellen mit teils voneinander abweichender Förderpraxis und eigene Förderbestimmungen. Diese müssen für Ihren konkreten Fall geprüft werden.
  • Diese Unterschiede führen dazu, dass in den Bescheiden verschiedene Fehlerquellen bestehen können, die es zu suchen gilt.
  • Die Rechtsbehelfe (Widerspruch oder Klage) unterscheiden sich dazu je nach Bundesland, so dass der Beratungsumfang und ein eventuelles Kostenrisiko für Sie variieren.
  • Die Rechtslage ist je nach Bundesland unterschiedlich zu beurteilen und oft dynamisch. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist bei vielen Fragen noch im Fluss. Viele Bundesländer haben noch nicht einmal eine erstinstanzliche Rechtsprechung.
  • Gerade im Bereich der Überbrückungshilfen ist ein genauer Blick in “die Bücher“ unvermeidbar, um eine fundierte Beratung zu liefern.

Nur unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine Beratung auch für Sie von Wert!

Fragen & Antworten zu den Verhandlungen zur Corona-Soforthilfe

Im Corona-Frühjahr 2020 konnten notleidende Betriebe eine staatliche Unterstützung beantragen. Insgesamt wurden Soforthilfen im Volumen von 2,28 Milliarden Euro ausgezahlt. Hier einige wichtige Fragen und Antworten zum Thema und zu den anstehenden Verhandlungen am VGH Baden-Württemberg: 

Welche strategische Bedeutung haben die Mustertermine am 2. und 7. Oktober?

Die anstehenden Verfahren sind elementar, weil zahlreiche ruhend gestellte Klagen davon abhängen. Wird in ihnen eine klare Linie formuliert, kann sich das auf den Ausgang vieler weiterer Verfahren auswirken.

Wo liegen in den Rückforderungsbescheiden häufige Schwachstellen?

Die L-Bank hat die Soforthilfen für drei Zwecke gewährt (Liquiditätsengpässe, Umsatzausfälle, existenzbedrohliche Wirtschaftslage). In vielen Widerrufsbescheiden prüfte sie jedoch nur den Punkt ‚Liquiditätsengpass‘ – ein unvollständiges Vorgehen, das bereits in mehreren Urteilen zuungunsten der L-Bank bewertet wurde.

Wie sollten von Rückforderungen betroffene Unternehmen reagieren?

Rückforderungsbescheide müssen meist binnen eines Monats angefochten werden. Je nach Bundesland entfällt das Widerspruchsverfahren, sodass direkt Klage erhoben werden muss. Widerspruch oder Klage haben erfahrungsgemäß aufschiebende Wirkung – bis zur endgültigen Entscheidung muss in der Regel nicht gezahlt werden.

Wie beurteilen Sie die regionale Rechtslage?

Es gibt keine bundesweite Einheitlichkeit: In Bayern scheitern Klagen oft, in Baden-Württemberg haben viele Gerichte bereits Fehler in den Bescheiden erkannt. Wir vertreten Mandanten bundesweit und sehen diese Divergenz praktisch jeden Tag.

Bedeutung der Verhandlung in Mannheim

Mit den Verfahren am VGH Baden-Württemberg sollen nun Grundsatzfragen geklärt werden. Von den Urteilen hängt ab, ob hunderte Unternehmen in Baden-Württemberg Soforthilfen behalten dürfen oder erhebliche Summen zurückzahlen müssen. Dr. Stoll & Sauer ist davon überzeugt, dass der VGH die klare Linie der Verwaltungsgerichte bestätigt. Für die Betroffenen wäre das ein Durchbruch. Unternehmen, die mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert sind, sollten nicht zögern und ihre Ansprüche rechtlich prüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine Ersteinschätzung im Corona-Hilfe-Online-Check an.

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