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Elektrogate: Ihr E-Auto fährt viel kürzer als versprochen?

Elektroauto: Reichweiten-Lüge bei VW, Stellantis, Tesla und BYD? Jetzt Ansprüche prüfen!

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  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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Probleme mit der Reichweite Ihres E-Autos?

Die Zukunft gehört der E-Mobilität, und viele Verbraucher steigen um. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass die Autobranche die Reichweite ihrer E-Autos möglicherweise schönt – ein Echo des Diesel-Skandals. Schon 2023 deckte die „Wirtschaftswoche“ Unregelmäßigkeiten bei VW auf. Seit 2024 vertritt unsere Kanzlei zahlreiche Kunden des Porsche Taycan, dessen tatsächliche Reichweite von den Herstellerangaben abweicht. Am 21. Februar 2025 kam dann der Hammer: Die italienische Wettbewerbsbehörde nimmt die E-Autohersteller ins Visier, darunter VW, Tesla, Stellantis und BYD, wegen irreführender Reichweitenangaben und ungenauer Infos zur Batterieabnutzung. Probleme mit der Reichweite Ihres E-Autos? Unsere kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check hilft Ihnen weiter.

Unser Geschäftsführer Christian Grotz zu Elektrogate

Elektrogate: Razzien in Italien bei VW, Stellantis, BYD und Tesla

Bitte um dieses Video zu sehen.

Volkswagen, Stellantis, Tesla und BYD im Visier der Ermittler

Elektrogate: Ermittlungen wegen Verdachts der Reichweiten-Täuschung

Die italienische Wettbewerbsaufsicht AGCM hat am 21. Februar 2025 gegen vier Elektroautohersteller Ermittlungen wegen möglicher Verbrauchertäuschung eingeleitet. Bei der Reichweite der E-Fahrzeugen passen Realität und versprochene Angaben nicht zusammen. Die Werbeaussagen der Konzerne verstießen möglicherweise gegen italienische Verbraucherschutzregeln, teilte die Behörde mit. Bei den Untersuchungen gehe es um potenzielle unlautere Geschäftspraktiken. 

Welche Konzerne sind betroffen?

  • Volkswagen
  • Stellantis (Fiat, Peugeot, Opel, Jeep, Citroën, Alfa Romeo)
  • Tesla
  • BYD

Was wird den Herstellern vorgeworfen?

Die Ermittlungen drehen sich um bewusst irreführende Angaben zur Reichweite und Akkukapazität von Elektrofahrzeugen. Im Fokus der Ermittlungen:
Übertriebene Reichweitenangaben: Hersteller versprechen mehr, als die Autos real fahren können.
Versteckte Batteriereserven: Ein Teil des Akkus bleibt für den Kunden unzugänglich.
Reichweiten-Drosselung durch Software-Updates: Nachträgliche Begrenzung ohne Zustimmung des Fahrers.

Razzien bei den Autokonzernen

Am 20. Februar 2025 haben Beamte der italienischen Finanzpolizei Guardia di Finanza die Zentralen von VW, Stellantis, Tesla & BYD in Italien durchsucht.

Es geht um einen massiven Verdacht auf Verbrauchertäuschung – mit möglichen Konsequenzen für alle E-Autofahrer!

Mehr Informationen zur den Ermittlungen gibt es hier in unserer News.

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Top-Themen rund um die E-Mobilität

Dr. Stoll & Sauer mit ersten Klagen gegen Porsche

Kunden klagen über Porsche Taycan: Bis zu 35 % weniger Reichweite als versprochen!

Auch Porsche gerät bei der Reichweite von E-Autos ins Visier der Kritik: Immer mehr Kunden berichten, dass ihr Porsche Taycan die versprochene Reichweite nie erreicht. Unsere Kanzlei hat aktuell mehrere Klagen unter anderem zur Reichweite des Taycans gegen Porsche laufen. 

Typische Probleme beim Taycan:

  • Reichweitenabweichungen von bis zu 35 %!
  • 17 Rückrufe seit Markteinführung – zuletzt wegen sicherheitsrelevanter Bremsprobleme.
  • Unklare Batteriekapazität – Kunden bezahlen für mehr, als sie nutzen können.
  • Stromverbrauch bis zu 42,8 kWh/100 km statt der versprochenen 20,3 kWh/100 km!

Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Der Bundesgerichtshof hat bei Verbrennungsmotoren eine Abweichung von mehr als 10 Prozent beim Spritverbrauch als wesentlich eingestuft – diese Regel müsste auch für Elektrofahrzeuge gelten. Eine Abweichung von mehr als 10 % ist ein erheblicher Sachmangel.
➡️ Beim Porsche Taycan sind es bis zu 35 % – das könnte eine Rückabwicklung rechtfertigen!

Ein Ladevorgang für ein E-Auto mit digitalen Symbolen im Hintergrund eine Skyline

Magazin recherchiert unter anderem zum VW ID

WirtschaftsWoche enthüllt mögliche Batterie-Manipulation bei E-Autos!

Hersteller von E-Autos stehen schon lange im Verdacht, bei den Angaben zur Reichweite und Batteriekapazität zu mogeln. Speichern die Batterien der Fahrzeuge weniger Strom als versprochen? Ist die Akkukapazität geringer als angegeben oder beworben? Mit diesen Fragen hat sich die Wirtschaftswoche (WiWo) in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2023 beschäftigt. Untersuchungen hatten den Verdacht aufkommen lassen, den Verbraucher und Nutzer von E-Autos schon lange hegen. Irgendetwas stimmt nicht mit der Reichweite der E-Fahrzeuge. Meisten fährt das E-Auto weniger, als der Bordcomputer verspricht. Um welche mögliche Manipulationen könnte es gehen?

  • Geheime Batteriereserven: Bis zu 60 km Reichweite versteckt.
  • Manipulation durch Software: Reichweite wird per Update reduziert.
  • Unrealistische Testverfahren: WLTP-Werte haben nichts mit der Realität zu tun.
  • Kapazitäts-Drosselung: Hersteller verbauen Akkus, die weniger speichern, als offiziell angegeben.

Das Magazin WiWO hat nachgerechnet: Diese Praktiken haben allein in Deutschland einen Schaden von über 350 Mio. Euro verursacht!

Mehr Informationen über die Recherche gibt es in unserer News.

Was sagen Gerichte zur möglichen Reichweiten-Täuschung?

Eine Rechtsprechung zum Thema Reichweite gibt es explizit noch nicht. Trotzdem lässt sie jetzt schon feststellen: Wenn Hersteller falsche Angaben beispielsweise zur Abgasbehandlung, Spritverbrauch oder eben Reichweite machen, können Käufer Schadensersatz oder eine Rückabwicklung fordern.

BGH-Urteil - Mehr als 10 Prozent Abweichung = erheblicher Sachmangel: Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8. Mai 2007 festgestellt, dass ein Abweichen beim Spritverbrauch von mehr als 10 Prozent ein erheblicher Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt (Az.: VIII ZR 19/05). Die Entscheidung des BGH zu den Verbrennungsmotoren ist unserer Meinung nach auf fabrikneue E-Fahrzeuge anwendbar, sodass die Erheblichkeitsschwelle von 10 Prozent greift. 
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Ihr E-Auto nicht die versprochene Reichweite erreicht, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben!

Welche rechtliche Möglichkeiten haben Sie bei Problemen mit der Reichweite?

  • Rücktritt vom Kaufvertrag → Falls das Auto weniger leistet als versprochen.
  • Schadensersatz wegen Täuschung → Hersteller müssen für finanzielle Verluste haften.
  • Garantieansprüche bei Akkuproblemen → Unklare Kapazitätsangaben können Gewährleistung auslösen.
  • Musterklagen & Sammelklagen möglich → Falls sich eine systematische Täuschung nachweisen lässt.

Bei Elektrogate in guten Händen

Warum Sie jetzt die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer beauftragen sollten?

Dr. Stoll & Sauer setzt sich mit einer starken Spezialisierung auf Kapitalmarktrecht, Sammelklagen und Verbraucherschutz für die Rechte geschädigter Anleger und Verbraucher ein. Bekannt wurde Dr. Stoll & Sauer durch die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen, bei der ein Vergleich über 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher ausgehandelt wurde. Aktuell führt die Kanzlei die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz, die in erster Instanz gewonnen wurde. Anwälte der Kanzlei führen derzeit die Sammelklage gegen den Tech-Konzern Meta aufgrund des Facebook-Datenlecks.

Das sind unsere Stärken:

  • Führend im Verbraucherrecht – Tausende gewonnene Fälle gegen Autokonzerne.
  • Bekannt aus: Spiegel, WiWo, ZDF, ARD.
  • Kein Kostenrisiko – kostenlose Ersteinschätzung!

Wichtig: Ansprüche im Elektrogate könnten verjähren! Jetzt handeln & kostenlos prüfen lassen!

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

Fragen und Antworten zum Thema Elektrogate

Laut aktuellen Ermittlungen sind VW, Stellantis, Tesla, BYD betroffen.

Untersuchungen zeigen, dass manche Modelle bis zu 35 % weniger Reichweite haben als offiziell angegeben.

Falls die Abweichung über 10 % liegt, könnte laut BGH ein erheblicher Mangel vorliegen. Eine Rückabwicklung oder Schadensersatz sind möglich.

Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos. Falls ein Verfahren notwendig wird, klären wir die Kosten transparent. Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren. Den Papierkram übernehmen wir gerne für Sie.

Ihre Anwälte im Verbraucherschutz

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Frauke Brar Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin

Was unsere Mandanten sagen

  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!
  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

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