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Dr. Stoll & Sauer warnt auch vor Kreditkartenbetrug
Beschwerden zu Online-Krediten steigen deutlich

Betrug bei Online-Krediten sorgt zunehmend für Ärger. Die Zahl der Beschwerden zu Verbraucherdarlehen stieg im ersten Halbjahr 2025 um 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung vom 9. September 2025 mitteilte. Besonders problematisch: Die Bundesregierung will den Schutz beim Online-Kreditabschluss sogar lockern. Die Verbraucherschützer schlagen Alarm. Und nicht nur Kreditbetrug ist für Verbraucher gefährlich – auch der Kreditkartenbetrug nimmt online erheblich zu. Die zunehmende Zahl an Datenlecks erleichtert Kriminellen ihr Geschäft zusätzlich. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer warnt vor den Folgen und bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an. Mehr Information zum Kreditkarten-Betrug finden Sie auf unserer Homepage.

Online-Kredite: Lockerung der Regeln könnte Betrug erleichtern

Die Bundesregierung setzt derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um. Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kredite künftig auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden können – ein Klick auf ein Kästchen soll genügen. Damit fällt die bislang geltende Schriftform weg, die eine handschriftliche oder digitale Unterschrift voraussetzt. Die Verbraucherschützer vom vzbv warnen, dass diese Vereinfachung Betrug Tür und Tor öffnet. Wenn keine eindeutige Identifizierung und keine Unterschrift mehr erforderlich sind, könnten Kriminelle deutlich leichter auf fremde Namen Kredite abschließen oder Verbrauchern Verträge unterschieben. Der vzbv sieht durch die geplante Änderung das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet. Zugleich steigt das Risiko übereilter Entscheidungen, wenn die Hürde der Unterschrift entfällt. Hier kurz zusammengefasst:

  • Beschwerden zu Verbraucherdarlehen stiegen im 1. Halbjahr 2025 um 26 %
  • Untergeschobene Verträge sind Hauptproblem bei Online-Krediten
  • Bundesregierung will Abschluss per Klick ermöglichen
  • vzbv fordert, dass die Unterschrift zwingend bleibt, um Verbraucher zu schützen

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Kreditkartenbetrug: Alltagsthema mit wachsender Dimension

Nicht nur Kreditbetrug ist ein wachsendes Problem. Auch der Kreditkartenbetrug nimmt online massiv zu. Betroffene berichten von Abbuchungen für Einkäufe, die sie nie getätigt haben, oft in Verbindung mit ausländischen Zahlungsdienstleistern oder Online-Shops. Phishing-Mails, manipulierte Webseiten und Datenlecks sind die häufigsten Ursachen. In der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer melden sich regelmäßig Mandanten, die Opfer von Kreditkartenbetrug geworden sind.

Besonders riskant sind Online-Bezahlvorgänge ohne ausreichende Sicherheitsmechanismen. Auch die Verbreitung digitaler Wallets und mobiler Bezahldienste hat das Risiko erhöht, dass sensible Daten in falsche Hände geraten. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch langwierige Auseinandersetzungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.

  • Kreditkartenbetrug steigt seit Jahren kontinuierlich an
  • Typische Ursachen: Phishing, gehackte Shops, Datenlecks, unsichere Zahlseiten
  • Schäden reichen von kleineren Abbuchungen bis zu hohen Beträgen im Ausland
  • Verbraucher haben oft Mühe, ihr Geld ohne rechtlichen Druck zurückzuerhalten

Rechtlicher Rahmen: Verbraucher sind nicht schutzlos

Sowohl bei Online-Krediten als auch beim Kreditkartenmissbrauch bestehen klare rechtliche Vorgaben.

Online-Kredite:

  • Ein wirksamer Vertrag setzt immer eine eindeutige Willenserklärung voraus.
  • Untergeschobene oder erschlichene Verträge können wegen Täuschung angefochten oder für nichtig erklärt werden (§§ 123, 312 ff. BGB).
  • Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangt von Kreditgebern, Verbraucher vor Überschuldung und unseriösen Angeboten zu schützen.

Kreditkarten:

  • Banken sind nach § 675u BGB verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten.
  • Die Haftung der Verbraucher ist auf höchstens 50 Euro begrenzt, außer bei grober Fahrlässigkeit.
  • Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) müssen Banken Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung einsetzen.
  • Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei der Bank liegt.

Fazit zum Kredit- und Kreditkartenbetrug von Dr. Stoll & Sauer

Wenn Kreditverträge künftig ohne Unterschrift abgeschlossen werden können, steigt das Risiko für Verbraucher erheblich, warnt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Gleichzeitig beobachtet die Kanzlei eine Zunahme beim Kreditkartenbetrug. Beides zeigt: Verbraucher brauchen mehr Sicherheit – nicht weniger. Wer Opfer eines untergeschobenen Kredits oder missbräuchlicher Kreditkartenabbuchungen geworden ist, sollte nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an.

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