Online-Kredite: Lockerung der Regeln könnte Betrug erleichtern
Die Bundesregierung setzt derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um. Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kredite künftig auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden können – ein Klick auf ein Kästchen soll genügen. Damit fällt die bislang geltende Schriftform weg, die eine handschriftliche oder digitale Unterschrift voraussetzt. Die Verbraucherschützer vom vzbv warnen, dass diese Vereinfachung Betrug Tür und Tor öffnet. Wenn keine eindeutige Identifizierung und keine Unterschrift mehr erforderlich sind, könnten Kriminelle deutlich leichter auf fremde Namen Kredite abschließen oder Verbrauchern Verträge unterschieben. Der vzbv sieht durch die geplante Änderung das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet. Zugleich steigt das Risiko übereilter Entscheidungen, wenn die Hürde der Unterschrift entfällt. Hier kurz zusammengefasst:
- Beschwerden zu Verbraucherdarlehen stiegen im 1. Halbjahr 2025 um 26 %
- Untergeschobene Verträge sind Hauptproblem bei Online-Krediten
- Bundesregierung will Abschluss per Klick ermöglichen
- vzbv fordert, dass die Unterschrift zwingend bleibt, um Verbraucher zu schützen
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Kreditkartenbetrug: Alltagsthema mit wachsender Dimension
Nicht nur Kreditbetrug ist ein wachsendes Problem. Auch der Kreditkartenbetrug nimmt online massiv zu. Betroffene berichten von Abbuchungen für Einkäufe, die sie nie getätigt haben, oft in Verbindung mit ausländischen Zahlungsdienstleistern oder Online-Shops. Phishing-Mails, manipulierte Webseiten und Datenlecks sind die häufigsten Ursachen. In der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer melden sich regelmäßig Mandanten, die Opfer von Kreditkartenbetrug geworden sind.
Besonders riskant sind Online-Bezahlvorgänge ohne ausreichende Sicherheitsmechanismen. Auch die Verbreitung digitaler Wallets und mobiler Bezahldienste hat das Risiko erhöht, dass sensible Daten in falsche Hände geraten. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch langwierige Auseinandersetzungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.
- Kreditkartenbetrug steigt seit Jahren kontinuierlich an
- Typische Ursachen: Phishing, gehackte Shops, Datenlecks, unsichere Zahlseiten
- Schäden reichen von kleineren Abbuchungen bis zu hohen Beträgen im Ausland
- Verbraucher haben oft Mühe, ihr Geld ohne rechtlichen Druck zurückzuerhalten
Rechtlicher Rahmen: Verbraucher sind nicht schutzlos
Sowohl bei Online-Krediten als auch beim Kreditkartenmissbrauch bestehen klare rechtliche Vorgaben.
Online-Kredite:
- Ein wirksamer Vertrag setzt immer eine eindeutige Willenserklärung voraus.
- Untergeschobene oder erschlichene Verträge können wegen Täuschung angefochten oder für nichtig erklärt werden (§§ 123, 312 ff. BGB).
- Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangt von Kreditgebern, Verbraucher vor Überschuldung und unseriösen Angeboten zu schützen.
Kreditkarten:
- Banken sind nach § 675u BGB verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten.
- Die Haftung der Verbraucher ist auf höchstens 50 Euro begrenzt, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) müssen Banken Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung einsetzen.
- Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei der Bank liegt.
Fazit zum Kredit- und Kreditkartenbetrug von Dr. Stoll & Sauer
Wenn Kreditverträge künftig ohne Unterschrift abgeschlossen werden können, steigt das Risiko für Verbraucher erheblich, warnt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Gleichzeitig beobachtet die Kanzlei eine Zunahme beim Kreditkartenbetrug. Beides zeigt: Verbraucher brauchen mehr Sicherheit – nicht weniger. Wer Opfer eines untergeschobenen Kredits oder missbräuchlicher Kreditkartenabbuchungen geworden ist, sollte nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an.
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