Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Händler stimmt Vergleich nach Rückrufen und Nutzungseinschränkungen zu

Ford Kuga: Dr. Stoll & Sauer erzielt Erfolg bei Rückabwicklung von Plug-in-Hybrid

09.04.2026

Dr. Stoll & Sauer hat in einem Fall um einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid einen Erfolg erzielt: Ein Autohändler hat der Rückabwicklung des Kaufvertrags eines Ford Kuga Duratec PHEV außergerichtlich zugestimmt. Der Fall ist für viele Kuga-Fahrer relevant, weil der Plug-in-Hybrid seit Monaten wegen sicherheitsrelevanter Mängel, Brandgefahr und massiver Nutzungseinschränkungen in der Kritik steht. Darüber haben zuletzt unter anderem der ADAC am 8. April 2026 sowie auto motor und sport am 19. März 2026 berichtet. Dr. Stoll & Sauer bewertet den Vergleich als wichtiges Signal für betroffene Verbraucher: Wenn ein Fahrzeug wiederholt von Rückrufen betroffen ist und der Alltag der Kunden durch Ladebegrenzungen und Sicherheitswarnungen erheblich eingeschränkt wird, können rechtliche Ansprüche auf Rückabwicklung oder andere Gewährleistungsrechte in Betracht kommen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an. Die Verbraucherkanzlei vertritt auch Mandanten gegen andere Hersteller von E-Fahrzeugen wie Mercedes, Porsche und VW.

E-Mobilität

Worum es im aktuellen Ford-Kuga-Fall geht

Im konkreten Fall hat sich ein Autohändler bereit erklärt, den Kaufvertrag über einen Ford Kuga Duratec PHEV rückabzuwickeln. Nach der Einigung soll der Mandant nach Rückgabe des Fahrzeugs seine geleistete Anzahlung in Höhe von 9.500 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten; parallel sollen die gezahlten Darlehensraten nach Fahrzeugrückgabe von der finanzierenden Bank erstattet werden. Die angesetzte Nutzungsentschädigung basiert auf einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 275.000 Kilometern, Der Fall zeigt beispielhaft, wie groß der Druck auf Händler und Hersteller inzwischen geworden ist. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Frage, welche Rechte Ford-Kunden haben, wenn ihr Fahrzeug von wiederholten Rückrufen, Sicherheitsrisiken und Nutzungsbeschränkungen betroffen ist.

Was beim Ford Kuga bisher geschehen ist

Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid steht seit geraumer Zeit wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie und weiterer technischer Mängel unter Druck. Nach Angaben des ADAC läuft aktuell ein großer Rückruf wegen möglicher Brandgefahr. Betroffen sind in Deutschland rund 74.150 Fahrzeuge, weltweit 242.170 Fahrzeuge. Ford selbst weist auf seiner Rückrufseite darauf hin, dass die Hochvoltbatterie nur noch bis 80 Prozent geladen und ausschließlich der Standardmodus „Auto EV“ verwendet werden soll. Eine technische Lösung stellt Ford derzeit erst für Mitte 2026 in Aussicht. 

Nach Berichten von auto motor und sport vom 19. März 2026 sowie autoservicepraxis vom 18. März 2026 wird der aktuelle Rückruf unter dem Herstellercode 25SC4 und der KBA-Referenznummer 15919R geführt. Hintergrund ist die Gefahr eines internen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie. Das kann nicht nur im schlimmsten Fall zu einem Fahrzeugbrand führen, sondern auch zu einem Verlust der Antriebsleistung. Dem KBA waren laut ADAC und autoservicepraxis zuletzt bereits sieben Vorfälle bekannt, wenn auch ohne Personenschäden. 

Für betroffene Verbraucher ist vor allem die Gesamtsituation problematisch:

  • Der Ford Kuga PHEV ist erneut von einem sicherheitsrelevanten Batterierückruf betroffen.
  • Ford empfiehlt eine Ladebegrenzung auf 80 Prozent und die Beschränkung auf den Standardmodus „Auto EV“.
  • Eine endgültige technische Lösung ist nach aktuellem Stand nicht sofort verfügbar, sondern erst für Mitte 2026 angekündigt.
  • Neben der Brandgefahr steht auch ein möglicher Verlust der Antriebsleistung im Raum.
  • Der aktuelle Vergleich zeigt, dass außergerichtliche Lösungen zur Rückabwicklung im Einzelfall möglich sind. 

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Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist der jetzt erzielte Vergleich ein deutliches Zeichen dafür, dass sich Verbraucher gegen die Folgen des Rückruf-Chaos beim Ford Kuga wehren können. Maßgeblich ist dabei immer der Einzelfall. Wenn ein Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweist, sicherheitsrelevante Rückrufe vorliegen, die Nutzung eingeschränkt ist und eine dauerhafte Abhilfe nicht kurzfristig bereitsteht, kommen insbesondere Gewährleistungsrechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz in Betracht. Das gilt vor allem dann, wenn Käufer ein Fahrzeug erworben haben, das sie im Alltag gerade wegen seiner elektrischen Reichweite und seines Komforts nutzen wollten, nun aber nur eingeschränkt laden oder fahren dürfen.

Juristisch relevant ist außerdem, dass es sich nicht um ein bloß theoretisches Risiko handelt. Der Rückruf 25SC4 wird behördlich überwacht; Ford selbst warnt vor einem möglichen Defekt der Hochvoltbatterie und gibt konkrete Verhaltensregeln vor. Solche Nutzungseinschränkungen sprechen aus Sicht der Kanzlei dafür, dass die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt sein kann. 

Der Ford-Kuga-Fall ist kein Einzelfall in der E-Mobilität

Der Fall Ford Kuga zeigt nach Auffassung der Kanzlei ein Problem, das inzwischen auch bei anderen Herstellern sichtbar wird. So berichtete der ADAC am 25. Februar 2026 über einen Rückruf bei Mercedes EQA und EQB wegen Brandgefahr durch die Hochvoltbatterie; dort müssen betroffene Fahrzeuge nun sogar neue Batterien erhalten. Ebenfalls über Batterieprobleme mit möglicher Brandgefahr berichtete der ADAC am 25. März 2026 bei mehreren VW-Modellen der ID-Reihe sowie beim Cupra Born. 

Branchenübergreifendes Muster

Für Dr. Stoll & Sauer zeigt sich damit ein branchenübergreifendes Muster: Hersteller greifen bei Problemen an Hochvoltbatterien zunächst häufig zu Nutzungsvorgaben, Softwaremaßnahmen oder Zwischenlösungen, während betroffene Käufer die praktischen Nachteile tragen. Genau an diesem Punkt setzt die rechtliche Prüfung an. Die Kanzlei wird deshalb nicht nur weitere Fälle zum Ford Kuga prüfen, sondern auch Ansprüche gegen andere Hersteller verfolgen, wenn Fahrzeuge wegen Batterieproblemen, Brandgefahr oder erheblicher Nutzungseinschränkungen mangelhaft sind.

Betroffene sollten deshalb prüfen lassen,

  • ob ein erheblicher Sachmangel vorliegt,
  • ob Rücktritt oder Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich sind,
  • ob Minderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen,
  • und ob Ansprüche gegen Händler, Hersteller oder beide Seiten in Betracht kommen. 

Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Was unsere Mandanten sagen

  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!
  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

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