Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Hochvoltbatterien entwickeln sich zum Branchenproblem

Ford-Kuga-Rückruf weitet sich aus: Jetzt sind auch neue Fahrzeuge von Brandgefahr betroffen

12.05.2026

Der Rückruf des Ford Kuga Plug-in-Hybrid wegen Brandgefahr durch die Hochvoltbatterie weitet sich deutlich aus. Nach der aktualisierten Meldung SR/00933/26 auf der EU-Plattform Safety Gate, die am 12. Mai 2026 abrufbar war, reicht der Herstellungszeitraum der betroffenen Fahrzeuge nun vom 2. August 2019 bis 2. März 2026. Damit sind nicht mehr nur ältere Kuga-Modelle betroffen, sondern auch ganz neue Fahrzeuge. Dr. Stoll & Sauer bewertet die Ausweitung des Rückrufs als alarmierendes Signal für Ford-Kunden: Wenn selbst jüngste Fahrzeuge in den bekannten Batterierückruf einbezogen werden, verschärft sich das Rückruf-Chaos weiter. Betroffene sollten ihre Ansprüche jetzt im kostenlosen Ford-Online-Check prüfen lassen. 

Besonders brisant ist, dass es sich offenbar nicht um einen völlig neuen Rückruf handelt, sondern um eine aktualisierte Fassung des bereits bekannten Rückrufs 25SC4. Unverändert schwerwiegend bleibt das Risiko: In den Zellen der Hochvoltbatterie kann ein interner Kurzschluss auftreten, der zu einem Brand führen kann. Darüber hinaus droht ein Verlust der Antriebsleistung, was das Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöht. 

E-Mobilität

Der Ford-Kuga-Rückruf reicht jetzt bis März 2026

Die aktualisierte Safety-Gate-Meldung SR/00933/26 führt den Ford Kuga mit dem Rückrufcode 25SC4 und dem Herstellungszeitraum 02.08.2019 bis 02.03.2026. Damit werden jetzt auch Fahrzeuge erfasst, die bislang in vielen Medienberichten noch nicht genannt waren. Als Maßnahme wird ein Rückruf des Produkts von den Endverbrauchern genannt. Für Verbraucher ist das eine schlechte Nachricht: Viele Halter dürften bislang davon ausgegangen sein, dass vor allem frühere Produktionszeiträume betroffen sind. Nun zeigt sich, dass das Problem offenbar deutlich weiter reicht. 

Der ADAC schrieb Anfang April 2026 von mehr als 74.000 betroffenen Fahrzeugen in Deutschland und verwies auf den bekannten Rückruf wegen Brandgefahr der Hochvoltbatterie. Ford selbst weist auf seiner Rückrufseite weiterhin darauf hin, dass die Hochvoltbatterie bis zur Abhilfe nur bis 80 Prozent geladen und ausschließlich der Standardmodus „Auto EV“ genutzt werden soll. Eine endgültige Lösung stellte Ford dort zuletzt für Mitte 2026 in Aussicht. Durch die Ausweitung des Herstellungszeitraums dürfte die Zahl der betroffenen Fahrzeuge deutlich steigen. Konkrete aktuelle Zahlen liegen bislang jedoch nicht vor.

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Lösung erst Mitte 2026 – für Betroffene ist das eine Zumutung

Gerade dieser Punkt wiegt aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besonders schwer. Ford stellt eine endgültige technische Abhilfe nicht kurzfristig, sondern erst für Mitte 2026 in Aussicht. Für betroffene Halter bedeutet das: Sie sollen über Monate mit einem Fahrzeug leben, dessen Hochvoltbatterie wegen Brandgefahr nur eingeschränkt genutzt werden darf. Wer einen Plug-in-Hybrid gekauft oder geleast hat, erwartet aber gerade elektrische Alltagstauglichkeit, Verlässlichkeit und Sicherheit. Stattdessen müssen Betroffene mit einer 80-Prozent-Ladegrenze, einem vorgegebenen Fahrmodus und anhaltender Unsicherheit leben.

Aus Sicht der Kanzlei ist das mehr als ein bloßer Komfortverlust. Die Nutzung eines zentralen Fahrzeugbestandteils wird eingeschränkt, obwohl viele Käufer gerade wegen der elektrischen Nutzbarkeit zum Ford Kuga PHEV gegriffen haben. Wenn nun sogar neue Fahrzeuge in den Rückruf einbezogen werden, stellt sich die Lage für Verbraucher noch dringlicher dar.

Andere Hersteller zeigen: Hochvoltbatterien werden zum Branchenproblem

Der Fall Ford Kuga steht nicht isoliert. Auch andere Hersteller kämpfen derzeit mit Rückrufen rund um Hochvoltbatterien. Besonders deutlich zeigt das Mercedes bei den Modellen EQA und EQB: Dort berichtete der ADAC im Februar 2026, dass wegen Brandgefahr die Hochvoltbatterie getauscht werden soll. Betroffen seien Fahrzeuge der Baujahre 2021 bis 2024.

Genau hier stellt sich beim Ford Kuga eine drängende Frage: Wenn Ford am Ende nicht nur Software oder Ladebegrenzung, sondern einen umfassenderen Eingriff bis hin zum Batterietausch vornehmen müsste – woher sollen die neuen Batterien kommen, wenn bereits andere Hersteller mit vergleichbaren Batterieproblemen kämpfen? Diese Frage lässt sich derzeit noch nicht belastbar beantworten. Sie drängt sich aber auf, wenn ein Rückruf immer weiter auf jüngere Fahrzeuge ausgedehnt wird und gleichzeitig die endgültige Lösung erst für Mitte 2026 angekündigt ist. Das ist eine Schlussfolgerung aus der bekannten Zeitachse und der Ausweitung des Rückrufs, nicht eine bislang bestätigte Ford-Ankündigung. Gestützt wird diese Sorge durch den Mercedes-Fall, bei dem Batterietausch und Fahrzeugbeschränkungen bereits Realität sind.

Verbraucher drohen auf schwer verkäuflichen Fahrzeugen sitzen zu bleiben

Für betroffene Ford-Kunden geht es nicht nur um die akute Brandgefahr und die Nutzungseinschränkungen. Es geht auch um den wirtschaftlichen Schaden. Ein Fahrzeug, das von einem erweiterten Batterierückruf betroffen ist, nur eingeschränkt geladen werden darf und dessen endgültige Reparatur sich über Monate hinzieht, dürfte auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur schwer vermittelbar sein. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besteht daher die reale Gefahr, dass Verbraucher womöglich auf schwer verkäuflichen Fahrzeugen sitzen bleiben, solange keine klare und belastbare Endlösung umgesetzt ist. Diese Bewertung ist eine naheliegende rechtliche und wirtschaftliche Einschätzung der Kanzlei auf Grundlage des erweiterten Rückrufs und der ausstehenden Abhilfe. 

Hinzu kommt: Je länger Unsicherheit über die technische Lösung besteht, desto größer wird regelmäßig auch der Druck auf Wiederverkaufswert, Leasingrückgabe und Alltagstauglichkeit. Das Problem betrifft damit nicht nur die Sicherheit, sondern auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Fahrzeugs.

Die wichtigsten Punkte zum ausgeweiteten Ford-Kuga-Rückruf

• Die EU-Plattform Safety Gate führt den Ford Kuga in der aktualisierten Meldung SR/00933/26 mit dem Rückrufcode 25SC4. 

• Der Herstellungszeitraum der betroffenen Fahrzeuge reicht nun vom 2. August 2019 bis 2. März 2026. Damit sind auch ganz neue Ford Kuga betroffen. 

• Das Risiko bleibt schwerwiegend: interner Kurzschluss in den Zellen der Hochvoltbatterie, Brandgefahr sowie möglicher Verlust der Antriebsleistung. 

• Ford gibt auf seiner Rückrufseite weiterhin vor, die Hochvoltbatterie nur bis 80 Prozent zu laden und den Fahrmodus „Auto EV“ zu verwenden. Eine Lösung stellte Ford zuletzt für Mitte 2026 in Aussicht.

• Bei Mercedes EQA und EQB zeigt sich bereits, dass bei vergleichbaren Batterieproblemen auch ein Batterietausch angeordnet werden kann.

Rechtliche Einordnung: Ford-Kunden sollten ihre Ansprüche prüfen lassen

Für betroffene Käufer und Leasingnehmer spricht aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer viel dafür, ihre Ansprüche genau prüfen zu lassen. Ein Fahrzeug, das wegen eines sicherheitsrelevanten Problems von einem Rückruf betroffen ist und nur unter Auflagen genutzt werden darf, kann einen erheblichen Sachmangel aufweisen. Das gilt erst recht, wenn sich der Rückruf auf immer weitere Produktionszeiträume erstreckt, selbst neue Fahrzeuge einbezieht und die endgültige Abhilfe monatelang auf sich warten lässt.

Für Betroffene kommen insbesondere Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht. Bei Leasingfahrzeugen ist zusätzlich zu prüfen, welche Rechte über Händler, Leasinggeber oder abgetretene Gewährleistungsansprüche durchgesetzt werden können. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattkontakte, Nutzungseinschränkungen und etwaige Zusatzkosten sorgfältig zu dokumentieren. Die neue EU-Meldung zeigt, dass sich der Ford-Kuga-Rückruf nicht erledigt hat, sondern weiter ausdehnt. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher jetzt im kostenlosen Ford-Online-Check prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer klagt bereits in mehreren Fällen gegen Mercedes, Porsche, Opel und Ford.

Was unsere Mandanten sagen

  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!
  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

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