Senec-Skandal: Verbraucherrechte im Fokus der zweiten Instanz
Seit 2022 steht Senec wegen Brandfällen und technischer Probleme bei Stromspeichern massiv in der Kritik. Viele Kunden mussten Leistungseinbußen hinnehmen, tausende Speicher wurden aus Sicherheitsgründen gedrosselt oder abgeschaltet. Jetzt lassen erstmals zwei Oberlandesgerichte unter anderem nach einem Bericht des Online-Magazins Energie & Management vom 19. Mai 2025 durchblicken, dass Senec-Stromspeicher mangelhaft seien und zurückgegeben werden können. Und Dr. Stoll & Sauer hat auch einen verbraucherfreundlichen Hinweis vom OLG Hamm erhalten. Dr. Stoll & Sauer fasst die drei Verfahren kurz zusammen:
LG Bielefeld: Verfahren wäre gewonnen worden
- Im Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld (Az.: 9 O 166/24) war die Verteilung der Kosten strittig. Die Klage gegen den Senec-Händler war für erledigt erklärt worden, nachdem die Speicher Module ausgetauscht worden waren.
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Das OLG Hamm (Az.: I-2 W 16/25) bestätigte in einem Hinweis vom 26. Mai 2025 den Mangel der Stromspeicher und ging davon aus, dass das Verfahren am Landgericht Bielefeld gewonnen worden wäre:
„Die Gewährleistungsansprüche dürften wegen der Mangelhaftigkeit des Speichers Erfolg gehabt haben.“
„Deshalb dürften die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten aufzuerlegen gewesen sein; deren Streithelferin hätte ihren eigenen außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.“
LG Oldenburg: Rücktritt nach Kapazitätsdrosselung
- Im Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg (Az. 9 O 251/24, Urteil vom 6. November 2024) wurde dem Käufer eines auf 70 Prozent gedrosselten Senec-Heimspeichers das Rücktrittsrecht zugesprochen.
- Zitat LG Oldenburg:
„Der Kläger durfte davon ausgehen, dass der Speicher über einen Zeitraum von zehn Jahren dauerhaft zu 100 % nutzbar ist – und nicht nach Belieben durch den Hersteller gedrosselt werden kann.“ - Das OLG Oldenburg (Az. 2 U 145/24) bestätigte diese Rechtsansicht in einem Hinweis:
„Der Senat geht davon aus, dass [...] ein gewährleistungsrechtlicher Rückgewähranspruch des Klägers besteht. [...] Bereits bei Gefahrübergang war der Speicher mangelhaft.“ - Senec und der Händler zogen daraufhin die Berufung zurück – das Urteil ist rechtskräftig.
LG Leipzig: Minderung wegen Gefahrenverdacht
- Das Landgericht Leipzig (Az. 06 O 955/24, Urteil vom 23. Oktober 2024) erkannte wegen dokumentierter Brandereignisse und Gefahrenverdacht eine Minderung von 30 Prozent an.
- Zitat LG Leipzig:
„Ein Wahrscheinlichkeitsgrad von unter 0,1 % muss nicht hingenommen werden. Es genügt der durch konkrete Brandereignisse belegte Gefahrenverdacht.“ - Das OLG Dresden (Az. 6 U 1500/24) stellte klar:
„Die Berufung der Beklagten und der Streithelferin dürfte keinen Erfolg haben. Eine Revisionszulassung ist nicht beabsichtigt.“ - Auch hier: Berufung zurückgenommen, Urteil rechtskräftig.
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Was bedeutet das für Verbraucher von Senec-Stromspeichern?
- Nachträgliche Leistungsdrosselung kann ein erheblicher Sachmangel sein – auch bei Sicherheitsgründen.
- Schon ein konkreter Gefahrenverdacht kann Mängelrechte wie Rücktritt oder Minderung auslösen.
- Käufer von Senec-Speichern können sich direkt auf diese aktuellen Urteile berufen.
- Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch dann ohne Nachbesserungsfrist möglich, wenn der Händler keine Einflussmöglichkeit hat.
- Händler können selbst dann haften, selbst wenn die Maßnahme vom Hersteller stammt.
- Die Verjährung kann durch rechtzeitiges Handeln gehemmt werden.
Rechtliche Möglichkeiten für Senec-Besitzer:
- Einbau eines neuen mangelfreien Speichers
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Speichers
- Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Geräts
- Minderung des Kaufpreises bei erheblichen Einschränkungen
- Schadensersatz bei wirtschaftlichen Nachteilen
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