Was ist beim Samsung-Datenleck passiert?
Laut einem Bericht von Heise-Online haben sich unbekannte Hacker Zugriff auf ein internes Supportsystem von Samsung Electronics GmbH, also Samsung Deutschland, verschafft. Die Angreifer kopierten mutmaßlich 270.000 Datensätze aus sogenannten “Customer Support Tickets”, die sensible persönliche Informationen enthalten:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Gerätetypen und Supportanfragen
- teilweise Telefonnummern
Die Daten stammen laut Quelle aus dem Zeitraum 2012 bis 2018. Besonders brisant: Die Datensätze sind nicht nur entwendet worden – sie werden aktiv im Darknet zum Verkauf angeboten. Das birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, etwa durch Identitätsdiebstahl oder betrügerische Kontaktaufnahme.
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Datenleck bei Samsung steigert die Gefahr des Identitätsdiebstahls
Samsung informiert Kunden per Mail über Datenleck
Samsung informiert aktuell Kunden über das Datenleck: „Am 29. März 2025 kam es bei einer Geschäftsanwendung eines Systempartners in Deutschland zu einem unautorisierten Zugriff auf personenbezogene Daten von Samsung-Kunden, die den Kundendienst im Zusammenhang mit Einkäufen im Samsung Online-Shop oder anderen Service-Anfragen im Zeitraum von November 2021 bis März 2025 kontaktiert haben“, heißt es in einer Mail, die unserer Kanzlei vorliegt. Folgende Daten können betroffen sein: Name, E-Mail-Adresse und Postadresse. Samsung versichert, dass es keinen unautorisierten Zugriff auf Passwörter oder Finanzdaten gab.
Kostenlose Ersteinschätzung für betroffene Samsung-Kunden
Die auf Verbraucherrechte spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen, umgehend ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Über einen kostenfreien Samsung-Online-Check können sie eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren. Die Kanzlei hat bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverletzungen – etwa im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck von 3000 Euro – vor deutschen Gerichten durchgesetzt. Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Facebook-Sammelklage gegen den US-Konzern Meta wegen des Facebook-Datenlecks.
BGH erleichtert Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
- BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich (Az.: VI ZR 10/24).
- Auskunftsanspruch: Nutzer können von Vorwerk verlangen, Informationen über den Umfang des Datenlecks zu erhalten.
- Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung ihrer Datenschutzrechte.
- Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen können.
- Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck zeigt exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die auch für Nutzer der Rezeptwelt.de relevant ist.
- Unterlassungsanspruch: Betroffene können die weitere Verarbeitung ihrer Daten durch Vorwerk untersagen.
Was betroffene Verbraucher jetzt unternehmen sollten
Wer glaubt, vom Datenleck bei Samsung betroffen zu sein, sollte jetzt nicht abwarten, sondern aktiv werden. Unsere Empfehlung:
- Aufmerksam bleiben:
Noch ist unklar, welche Samsung-Kunden betroffen sind. Wer zwischen 2012 und 2018 mit dem Kundenservice Kontakt hatte, sollte besonders wachsam sein. - Mögliche Beweise sichern:
E-Mails von Samsung, alte Support-Tickets oder Kontoauszüge mit Geräteinformationen können helfen, die Betroffenheit zu dokumentieren. - Rechtlich beraten lassen:
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Anwälte prüfen, ob und in welcher Höhe Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Über einen kostenfreien Samsung-Online-Check können Samsung-Kunden eine Ersteinschätzung erhalten und sich über mögliche rechtliche Schritte informieren.
Fazit zum Samsung-Datenleck: Verbraucherrechte durchsetzen
Datenlecks wie bei Samsung sind keine Bagatellen. Sie stellen massive Eingriffe in die Privatsphäre dar – mit möglicherweise langfristigen Folgen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt: Verbraucher können auf Entschädigung pochen, auch wenn der Schaden nicht körperlich oder materiell ist. Jetzt handeln: Kostenlose Ersteinschätzung im Samsung-Online-Check sichern – und Schadensersatz geltend machen.
Dr. Stoll & Sauer kämpft für die Rechte von Verbrauchern. Erfahrung aus tausenden Datenschutzfällen.
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