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Dr. Stoll & Sauer mit zwei Musterfällen am VGH dabei
Corona-Soforthilfe: VGH Baden-Württemberg will frühestens ab 7. Oktober 2025 entscheiden

Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg haben am 2. Oktober 2025 die ersten vier Musterfälle zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen stattgefunden. Am kommenden Dienstag, 7. Oktober, werden zwei weitere Verfahren verhandelt. Erst danach will das Gericht eine Entscheidung treffen, wie die Schwäbische Zeitung berichtete. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit zwei Fällen am VGH vertreten– beide konnten bereits in der ersten Instanz vor den Verwaltungsgerichten Stuttgart und Karlsruhe erfolgreich abgeschlossen werden. Die Kanzlei bietet nach wie vor eine Ersteinschätzung im Corona-Soforthilfe-Online-Check an und hat bisher über 3000 Beratungen durchgeführt. Oftmals sind die Rückforderungsbescheide nicht korrekt. Das sollte von Fachanwälten überprüft werden. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei. 

Corona-Soforthilfe, Straßenschild
Corona-Hilfe bereitet viele Probleme

Corona-Soforthilfe wird für viele Unternehmen zum Albtraum

Die Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als schnelle Unterstützung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt. Ursprünglich war von einer Rückzahlung keine Rede. Ab 2023 begannen jedoch zahlreiche Bundesländer, Rückforderungsbescheide zu verschicken. Viele Verwaltungsgerichte sehen die Rückforderungen kritisch, weil die Zwecke der Hilfen in den Bescheiden unklar formuliert waren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit den zwei nachfolgenden Verfahren am VGH beteiligt und fasst das wichtigste zur Verhandlung und den eigenen Fällen zusammen:

  • Das Land Baden-Württemberg zahlte während der Pandemie rund 245.000 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro aus.
  • Die L-Bank forderte später in rund 117.000 Fällen Geld zurück – insgesamt rund 862 Millionen Euro.
  • Gegen die Rückforderungsbescheide sind derzeit noch rund 1.400 Klagen anhängig.
  • Der VGH verhandelte am 2. Oktober die ersten vier Musterverfahren, zwei weitere folgen am 7. Oktober.
  • Die L-Bank argumentierte in den Verhandlungen nach Medienberichten grundsätzlich, dass die Soforthilfen auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden seien. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. Sei etwa die wirtschaftliche Entwicklung besser verlaufen als zunächst angenommen, müsse die Unterstützung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.
  • Die Unternehmer verweisen dagegen unter anderem darauf, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.
  • Entscheidungen in allen Fällen werden erst nach den Verhandlungen am Dienstag, 7. Oktober 2025, erwartet.

Ersteinschätzung zur Corona-Hilfe direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell und sicher. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Bereits an dieser Stelle wollen wir transparent über mögliche Kosten aufklären: Wir werden stets zunächst eine kostenfreie Vorprüfung durchführen. In diesem Rahmen werden wir anhand Ihrer Angaben überprüfen, ob eine tiefergehende Prüfung oder eine weitere Tätigkeit überhaupt sinnvoll ist. Sollte unsere Vorprüfung ergeben, dass keine Erfolgsaussichten in Ihrem Falle gegeben sind, so werden wir Ihnen dies mitteilen und das Mandat kostenfrei beenden. 

Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass eine tiefergehende Prüfung Ihres Falls notwendig und sinnvoll ist, um abschließend Ihre rechtlichen Optionen einschätzen zu können, so werden wir Ihnen dies per E-Mail mitteilen. In diesem Rahmen werden wir Ihnen eine kostenpflichtige Erstberatung zum Preis von € 249,90 anbieten. Wenn Sie diese wünschen, können Sie uns damit beauftragen. Wir prüfen dann individuell für Ihren Fall, welche rechtlichen Optionen bestehen. Das Ergebnis werden wir Ihnen per E-Mail zukommen lassen. Gerne beantworten wir dazu Rückfragen, auch telefonisch.

Wir möchten kurz erläutern, warum wir die Erstberatung im Bereich der Corona-Hilfen nicht weiter kostenfrei erbringen können. Inzwischen sind die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen derart komplex, dass eine intensive Befassung mit Ihrem Fall zwingend erfolgen muss:

  • Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Förderstellen mit teils voneinander abweichender Förderpraxis und eigene Förderbestimmungen. Diese müssen für Ihren konkreten Fall geprüft werden.
  • Diese Unterschiede führen dazu, dass in den Bescheiden verschiedene Fehlerquellen bestehen können, die es zu suchen gilt.
  • Die Rechtsbehelfe (Widerspruch oder Klage) unterscheiden sich dazu je nach Bundesland, so dass der Beratungsumfang und ein eventuelles Kostenrisiko für Sie variieren.
  • Die Rechtslage ist je nach Bundesland unterschiedlich zu beurteilen und oft dynamisch. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist bei vielen Fragen noch im Fluss. Viele Bundesländer haben noch nicht einmal eine erstinstanzliche Rechtsprechung.
  • Gerade im Bereich der Überbrückungshilfen ist ein genauer Blick in “die Bücher“ unvermeidbar, um eine fundierte Beratung zu liefern.

Nur unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine Beratung auch für Sie von Wert!

Corona-Soforthilfe-Mandant von Dr. Stoll & Sauer vor dem VGH

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt in einem der Verfahren den Friseurmeister Holger Schier aus Heidenheim. Die Schwäbische Zeitung berichtete am 2. Oktober ausführlich von dem Fall. 

  • Schier erhielt im Frühjahr 2020 15.000 Euro Soforthilfe während des ersten Lockdowns.
  • 2021 forderte die L-Bank von ihm rund 10.400 Euro zurück.
  • In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart konnte Schier die Rückforderung abwehren.
  • Nun muss der VGH in der Berufung entscheiden.
  • Weitere Erfolge: Besonders bedeutsam: In Meiningen, Thüringen, ist ein Urteil rechtskräftig (Az.: 8 K 142/23 Me). Dort hatte die Aufbaubank eine Zweckentfremdung geltend gemacht, der das Gericht jedoch nicht folgte – und es wurde keine Beschwerde eingelegt.

Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer

Die Verfahren vor dem VGH haben enorme Signalwirkung für alle Betroffenen. Es geht im Kern um die Frage, ob die Soforthilfe ein echter Zuschuss war oder nachträglich, wie ein Darlehen behandelt werden darf. Aus unserer Sicht sind die Erfolgsaussichten weiterhin gut:

  • Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben Rückforderungsbescheide bereits aufgehoben, weil die Bedingungen unklar formuliert waren.
  • Zentrale Voraussetzung war der Umsatzeinbruch – dieser lag bei den meisten Unternehmern zweifelsfrei vor.
  • Der VGH muss nun klären, ob nachträgliche Prognoseprüfungen zulässig sind oder ob Betroffene auf die ursprünglichen Zusagen vertrauen durften.

Betroffene sollten die Entwicklung eng verfolgen und ihre Rückforderungsbescheide rechtlich überprüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine Ersteinschätzung im Corona-Soforthilfe-Online-Check an.

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