2023 kam es plötzlich zu Rückforderungen der Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen in der Pandemiezeit wurden als unbürokratische Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler angekündigt. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz versprach, dass keine Rückzahlung erforderlich sei. In Baden-Württemberg nutzten daraufhin vor allem kleine und mittlere Unternehmen in über 250.000 Fällen diese Hilfen. Doch jetzt ist es zu einem bösen Erwachen gekommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen kurz zusammen:
- Manche Unternehmen müssen mittlerweile wieder um ihre Existenz fürchten. Einige Corona-Hilfen sollen plötzlich zurückgezahlt werden.
- Im vergangenen Jahr hatte das Land mehr als 60.000 Selbstständige und Kleinunternehmen angeschrieben, sich wegen einer möglichen Rückzahlung der Soforthilfen zu melden, berichtete der SWR. Sie sollten nachweisen, ob die Einnahmeausfälle auch wirklich so hoch waren, wie damals während der Lockdowns geschätzt.
- Gegen diese Bescheide ging eine dreistellige Zahl von Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg ein - Tendenz steigend.
- In Baden-Württemberg gab es bisher noch keine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen.
- Das Verwaltungsgericht Freiburg zog sich nun aus der Vielzahl von Verfahren sechs Musterverfahren heraus und sprach Urteile. Der Tenor ist klar: Die Rückzahlungsbescheide werden aufgehoben. Mit der Urteilsbegründung wird in einigen Wochen gerechnet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass die L-Bank die Einlegung einer Berufung gegen die Urteile prüfen und diese womöglich einlegen wird.
- Die 14. Kammer des VG Freiburg hatte sich in der mündlichen Verhandlung am 10. Juli 2024 vor allem sehr genau mit der Bestimmung des Zwecks der Soforthilfe befasst, wie er aus den Förderrichtlinien, Verwaltungsvorschriften und FAQ hervorgeht. Die Terminologie, wofür die Soforthilfe eigentlich bezahlt wird, variiert sehr stark. Es war zum einen von Liquiditätsengpässen, Umsatzeinbrüchen und von Überbrückung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage die Rede. Das sind unterschiedliche Begrifflichkeiten, die für das Gericht womöglich nur unzureichend definiert wurden.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die eines der sechs Freiburger Verfahren betreute, stellt fest: Die Bewilligungsbescheide durften nur wegen einer Zweckverfehlung widerrufen werden. Wenn aber dieser Zweck nicht genau bestimmt ist, dann geht der Widerruf ins Leere und es verbleibt bei dem Bewilligungsbescheid. Offensichtlich hat das Gericht die Sachlage ähnlich beurteilt und daher die Bescheide aufgehoben.
- Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass die Urteile aus Freiburg Vorbildcharakter für andere Verfahren im Land haben werden.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: Für viele Unternehmen, Selbstständige, Soloselbständige und Freiberufler war die Corona-Pandemie eine nervenaufreibende und existenzbedrohende Zeit. Die Corona-Soforthilfe kam daher zur richtigen Zeit und war ein Segen. Die jetzt erhobenen Rückforderungen stellen eine kaum zu bewältigende finanzielle Belastung dar. Die Betroffenen sind erneut in ihrer Existenz bedroht. Die Rückforderungen bedeuten einen eklatanten Widerspruch zu der versprochenen unbürokratischen Unterstützung. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt von Rückzahlungsbescheiden bedrohten Unternehmen, sich juristisch im Online-Check beraten zu lassen. Weitere Informationen zum Thema Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei. Sich zu wehren, lohnt sich, wie die Urteile des Verwaltungsgerichts Freiburg zeigen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat eines davon erstritten.
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Wir möchten kurz erläutern, warum wir die Erstberatung im Bereich der Corona-Hilfen nicht weiter kostenfrei erbringen können. Inzwischen sind die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen derart komplex, dass eine intensive Befassung mit Ihrem Fall zwingend erfolgen muss:
- Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Förderstellen mit teils voneinander abweichender Förderpraxis und eigene Förderbestimmungen. Diese müssen für Ihren konkreten Fall geprüft werden.
- Diese Unterschiede führen dazu, dass in den Bescheiden verschiedene Fehlerquellen bestehen können, die es zu suchen gilt.
- Die Rechtsbehelfe (Widerspruch oder Klage) unterscheiden sich dazu je nach Bundesland, so dass der Beratungsumfang und ein eventuelles Kostenrisiko für Sie variieren.
- Die Rechtslage ist je nach Bundesland unterschiedlich zu beurteilen und oft dynamisch. Die Entwicklung der Rechtsprechung ist bei vielen Fragen noch im Fluss. Viele Bundesländer haben noch nicht einmal eine erstinstanzliche Rechtsprechung.
- Gerade im Bereich der Überbrückungshilfen ist ein genauer Blick in “die Bücher“ unvermeidbar, um eine fundierte Beratung zu liefern.
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