Wie viele Arbeitnehmer arbeiten in dem Betrieb?

Die Verhandlung auf Zahlung einer Abfindung hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Das ist aber nur der Fall, wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer tätig sind. Ausnahmen gibt es nur für Arbeitsverhältnisse, die schon vor dem 31.12.2003 begonnen haben. Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Stunden zählen nur mit 0,5, Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 30 Stunden zählen mit 0,75. Alle anderen Arbeitnehmer zählen voll.