Interne Revisionsberichte bei VW offenbaren massive Missstände
Das ZDF-Magazin Frontal brachte den Skandal am 1. Juli 2025 an die breite Öffentlichkeit. Bereits Ende 2024 wurde das ganze Ausmaß in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Braunschweig öffentlich: Ein interner Revisionsbericht dokumentiert Benzol-Werte von bis zu 159,1 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft. Der UBA-Leitwert liegt bei 4,5 Mikrogramm. Die Belastung stammt laut Bericht aus dem GFK-Hochdach der betroffenen Fahrzeuge. Auch Formaldehyd und Styrol wurden in bedenklicher Konzentration festgestellt.
Volkswagen bestätigte gegenüber der Braunschweiger Zeitung, dass die Emissionswerte in Neufahrzeugen der Modelle Grand California und Crafter zum Zeitpunkt der Revisionserhebung über den UBA-Werten lagen. Besonders kritisch: VW reduzierte die Schadstoffe erst nach Beanstandungen durch Händler mittels einer Versiegelung der GFK-Dächer ab Mai 2022 – eine aktive Kundeninformation oder ein Rückruf erfolgte nicht.
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Interne Umweltziele ignoriert – Kontrolle offenbar unzureichend
Brisant: In einem internen VW-Schreiben aus dem Jahr 2016 verpflichtete sich der Konzern zu einem umweltschonenden Produkthandeln, darunter die Vermeidung gesundheitsgefährdender Stoffe und „geruchsneutraler Innenräume“. Doch laut Revisionsbericht wurden interne und externe Grenzwerte ignoriert, Bauteile ohne abgeschlossene Tests freigegeben und das interne Kontrollsystem als unzureichend bewertet.
Zwei VW-Manager, die diese Missstände intern gemeldet hatten, klagen inzwischen auf Schadensersatz in Millionenhöhe – sie seien aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen und in der Konzernhierarchie „auf das Abstellgleis“ geschoben worden.
Schadensersatzansprüche auch für Crafter-Halter realistisch
Besonders verbraucherunfreundlich: VW verzichtete auf eine klare Aufklärung der Kunden. Stattdessen wurde dem Bordbuch ein Hinweis beigefügt – und später darin fest verankert. Auf Seite 84 des Grand-California-Bordbuchs heißt es sinngemäß: Wer sich durch Gerüche unwohl fühlt, solle das Fahrzeug abstellen und lüften.
Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Verhalten des Volkswagen-Konzerns rechtswidrig:
- § 434 BGB (Sachmangel): Der Camper ist mangelhaft – er ist potenziell gesundheitsschädlich.
- § 826 BGB (deliktische Haftung): VW hat die Gesundheit von Nutzern gefährdet, obwohl das Problem intern bekannt war. Die Fahrzeuge wurden dennoch ausgeliefert – eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung erscheint möglich.
- Produktsicherheitsgesetz (§§ 3, 6 ProdSG): VW durfte kein Produkt auf den Markt bringen, das die Sicherheit von Personen gefährdet.
- EU-Normen und REACH-Verordnung: Die verwendeten Materialien könnten gegen europäische Vorgaben zur Produktsicherheit und Chemikalienverordnung verstoßen.
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Kunden, die ein Fahrzeug des Typs Grand California oder Crafter mit Hochdach besitzen, sollten dringend prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz, Minderung oder Rückabwicklung des Kaufs haben. Auch gesundheitliche Schäden könnten ersatzfähig sein. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung im VW-Camper-Online-Check nutzen.
Hintergrund: Modell- und Produktionsdaten zum Grand California und Crafter
Der VW Grand California basiert auf dem Crafter und wurde ab 2019 als vollausgebautes Reisemobil angeboten. Beide Modelle können mit einem Hochdach aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) geliefert werden – jenes Bauteil, aus dem laut internen Prüfungen gesundheitlich bedenkliche Stoffe ausdünsten.
Modellübersicht:
- Grand California
- Produktionsstart: 2019
- Varianten: 600 (6,00 m) und 680 (6,80 m)
- Ausbau: Hannover-Limmer, Basisfahrzeug: Września (Polen)
- Zulassungen in Deutschland bis Ende 2021: rund 3.530 Fahrzeuge
- VW Crafter (2. Generation)
- Produktionsstart: 2017
- Varianten: Kastenwagen, Kombi, Hochdach, Pritsche u. a.
- Hochdachausführungen u. a. für gewerblichen und öffentlichen Transport
- Zulassungen in Deutschland (nur Pkw-Kategorie, bis Anfang 2023): über 21.000 Fahrzeuge
Beide Modellreihen wurden in einer Entwicklungsphase auf den Markt gebracht, in der VW sich intern zu besonders hohen Umwelt- und Qualitätsstandards verpflichtet hatte – darunter auch die Vermeidung gefährlicher Stoffe und „geruchsneutrale Innenräume“.
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