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Datenleck-Klagen auf Schadensersatz durch Rechtsprechung erleichtert
Louis Vuitton bestätigt Datenleck: über 1,2 Millionen Kunden betroffen

Und wieder ist eine Nobelmarke von einem Datenleck betroffen. Nach einem Bericht der BILD-Zeitung vom 15. Juli 2025 ist der französische Luxuskonzern Louis Vuitton Ziel eines massiven Cyberangriffs geworden. Die Hacker erbeuteten sensible Kundendaten von über 1,2 Millionen Personen weltweit – darunter zahlreiche aus Deutschland. Erste Datensätze wurden bereits in Untergrundforen veröffentlicht. Wie aus internationalen Medienberichten vom 21. Juli 2025 hervorgeht, hat Louis Vuitton inzwischen offiziell das massive Datenleck bestätigt. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hält Schadensersatzansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für realistisch und bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Vuitton-Online-Check an. Die Kanzlei hat in vergleichbaren Fällen – etwa beim Facebook-Datenleck – Schadensersatzsummen von bis zu 3.000 Euro pro Person durchgesetzt.

Facebook Datenklau
Facebook Datenklau

Louis Vuitton bestätigt Datenklau – sensible Kundendaten in mehreren Ländern betroffen

Die Hackerattacke wurde laut Konzernangaben am 2. Juli 2025 entdeckt. Bereits am 13. Juni sollen interne Systeme verdächtige Aktivitäten registriert haben. Besonders betroffen sind laut aktuellen Berichten Kunden in Hongkong, Australien, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea und der Türkei – und auch Deutschland. In Foren kursieren erste veröffentlichte Datensätze. Der mutmaßliche Täter „Sanggiero“ hat in einschlägigen Hackerforen mehrere tausend Datensätze veröffentlicht – und behauptet, auf Millionen weitere zugreifen zu können.

Betroffen sind unter anderem:

  • Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Geburtsdatum und Shopping-Historie
  • In einzelnen Fällen auch Passnummern
  • Keine Zahlungsdaten, laut Unternehmensangaben

Die zuständigen Datenschutzbehörden – unter anderem in Hongkong und Australien – haben Ermittlungen aufgenommen. Kritisiert wird vor allem die verspätete Information der Betroffenen: Erste Benachrichtigungen gingen teils erst 20 Tage nach Entdeckung des Vorfalls raus.

Datenleck erwischt Kunden der Luxus-Marke Louis Vuitton

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Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

BGH und EuGH stärken Verbraucherrechte bei Datenlecks

Die Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, bewertet Dr. Stoll & Sauer als sehr gut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) entschieden, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann. Für Betroffene bedeutet das: 

  • Ein konkreter Missbrauch muss nicht nachgewiesen werden.
  • Der Kontrollverlust allein genügt, um Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu haben.
  • Besonders sensible Daten – wie Ausweiskopien – können zu höherem Schadensersatz führen.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass immaterielle Schäden wie Angst vor Datenmissbrauch, Vertrauensverlust und Stigmatisierung ausgleichspflichtig sind.

In vergleichbaren Fällen – etwa bei Facebook, Mastercard oder Samsung – konnten unsere Anwälte Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert bis über 3.000 Euro durchsetzen.

Handlungsempfehlung für vom Datenleck betroffene Vuitton-Kunden

Wer bei Vuitton registriert ist oder war, sollte jetzt nicht abwarten, sondern zügig handeln. Unsere Empfehlung:

  1. Prüfen, ob man betroffen ist:
    Achten Sie auf E-Mails von Vuitton oder ungewöhnliche Kontobewegungen.
  2. Beweise sichern:
    Dokumentieren Sie Kontoauszüge, Mails oder Kommunikation mit Vuitton.
  3. Kostenlose Ersteinschätzung nutzen:
    Über den Vuitton-Online-Check können Betroffene durch unseren IT-Fachanwalt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Vuitton steht für Exklusivität und Vertrauen. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass selbst renommierte Luxusmarken nicht vor Cyberangriffen gefeit sind. Betroffene Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die aktuelle Rechtsprechung stärkt ihre Position – und die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im Vuitton-Online-Check.

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