Louis Vuitton bestätigt Datenklau – sensible Kundendaten in mehreren Ländern betroffen
Die Hackerattacke wurde laut Konzernangaben am 2. Juli 2025 entdeckt. Bereits am 13. Juni sollen interne Systeme verdächtige Aktivitäten registriert haben. Besonders betroffen sind laut aktuellen Berichten Kunden in Hongkong, Australien, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea und der Türkei – und auch Deutschland. In Foren kursieren erste veröffentlichte Datensätze. Der mutmaßliche Täter „Sanggiero“ hat in einschlägigen Hackerforen mehrere tausend Datensätze veröffentlicht – und behauptet, auf Millionen weitere zugreifen zu können.
Betroffen sind unter anderem:
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Geburtsdatum und Shopping-Historie
- In einzelnen Fällen auch Passnummern
- Keine Zahlungsdaten, laut Unternehmensangaben
Die zuständigen Datenschutzbehörden – unter anderem in Hongkong und Australien – haben Ermittlungen aufgenommen. Kritisiert wird vor allem die verspätete Information der Betroffenen: Erste Benachrichtigungen gingen teils erst 20 Tage nach Entdeckung des Vorfalls raus.
Datenleck erwischt Kunden der Luxus-Marke Louis Vuitton
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BGH und EuGH stärken Verbraucherrechte bei Datenlecks
Die Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, bewertet Dr. Stoll & Sauer als sehr gut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) entschieden, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann. Für Betroffene bedeutet das:
- Ein konkreter Missbrauch muss nicht nachgewiesen werden.
- Der Kontrollverlust allein genügt, um Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu haben.
- Besonders sensible Daten – wie Ausweiskopien – können zu höherem Schadensersatz führen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass immaterielle Schäden wie Angst vor Datenmissbrauch, Vertrauensverlust und Stigmatisierung ausgleichspflichtig sind.
In vergleichbaren Fällen – etwa bei Facebook, Mastercard oder Samsung – konnten unsere Anwälte Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert bis über 3.000 Euro durchsetzen.
Handlungsempfehlung für vom Datenleck betroffene Vuitton-Kunden
Wer bei Vuitton registriert ist oder war, sollte jetzt nicht abwarten, sondern zügig handeln. Unsere Empfehlung:
- Prüfen, ob man betroffen ist:
Achten Sie auf E-Mails von Vuitton oder ungewöhnliche Kontobewegungen. - Beweise sichern:
Dokumentieren Sie Kontoauszüge, Mails oder Kommunikation mit Vuitton. - Kostenlose Ersteinschätzung nutzen:
Über den Vuitton-Online-Check können Betroffene durch unseren IT-Fachanwalt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Vuitton steht für Exklusivität und Vertrauen. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass selbst renommierte Luxusmarken nicht vor Cyberangriffen gefeit sind. Betroffene Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die aktuelle Rechtsprechung stärkt ihre Position – und die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im Vuitton-Online-Check.
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